78 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass Unterhaltskosten für Kinder aufgesplittet werden auf Fixkosten und variable Kosten.
Begründung
Zu den Fixkosten sollen Beträge für Miete, Schule, Kleidung ... gehören. zu den variablen Kosten sollen die Kosten gehören welche nur anfallen wenn dass Kind tatsächlich vor Ort wäre: z. B. Verpflegung.Bis heute werden die Unterhaltskosten als Fixbetrag bezahlt. Wenn jedoch das Kind / die Kinder 2, 3 oder mehr Wochen beim "anderen Elternteil" leben fallen diesem Elternteil zusätzliche Kosten an (Verpflegung) die dem anderen Elternteil erspart bleiben. Somit trägt der andere Elternteil den kompletten Unterhalt und die Verpflegung für 2 oder 3 Wochen (oder mehr) zusätzlich, während der "Haupt-"Elternteil sozusagen einen Bonus bekommt da in diesen Wochen keinerlei Verpflegungskosten anfallen.Mit einem Splitting der Unterhaltskosten in Fixkosten und variable Kosten könnte dem entgegen gewirkt werden. So ist der Fixteil immer zu zahlen. Wenn jedoch das Kind 2 Wochen beim anderen Elternteil verbringt braucht er 1/2 der variablen Kosten nicht bezahlen und führt zu mehr Gerechtigkeit.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.03.2013
Petition endet:
09.05.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-17-07-40324-049092Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Unterhaltskosten für Kinder aufgesplittet werden
auf Fixkosten und variable Kosten.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich für den
barunterhaltspflichtigen Elternteil eine Doppelbelastung ergebe, wenn sich das Kind
im Rahmen des Umgangs für längere Zeit in dessen Haushalt aufhält. Dieser müsse
sowohl den Barunterhalt als auch die Kosten der Verpflegung entrichten, während
dem betreuenden Elternteil in diesem Zeitraum Aufwendungen erspart blieben. Er
regt... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.