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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Endlich , nach 22 Jahren(!!) die Mindestleistung nach Paragraph 13c Unterhaltssicherungsgesetz(USG) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Perustelut
Seit 1990(letzte Anpassung) sind die Preise um ein vielfaches gestiegen. Das wird sicher niemand bestreiten. Eine Anpassung ist laengst ueberfaellig!
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.8.2017Pet 1-17-14-533-033587Unterhaltssicherungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Anpassung der Mindestleistung nach § 13c
Unterhaltssicherungsgesetz an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass seit 1990 keine
Anpassung der Mindestleistung nach § 13c Unterhaltssicherungsgesetzes (USG)
erfolgt sei, obwohl die Lebenshaltungskosten um ein Vielfaches gestiegen seien. Aus
Sicht des Petenten sei eine Anpassung längst überfällig.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt und
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