Unterhaltssicherungsgesetz - Anpassung der Mindestleistung nach §13c Unterhaltssicherungsgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
295 Unterstützende 295 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

295 Unterstützende 295 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Endlich , nach 22 Jahren(!!) die Mindestleistung nach Paragraph 13c Unterhaltssicherungsgesetz(USG) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Begründung

Seit 1990(letzte Anpassung) sind die Preise um ein vielfaches gestiegen. Das wird sicher niemand bestreiten. Eine Anpassung ist laengst ueberfaellig!

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-533-033587Unterhaltssicherungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert eine Anpassung der Mindestleistung nach § 13c
    Unterhaltssicherungsgesetz an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass seit 1990 keine
    Anpassung der Mindestleistung nach § 13c Unterhaltssicherungsgesetzes (USG)
    erfolgt sei, obwohl die Lebenshaltungskosten um ein Vielfaches gestiegen seien. Aus
    Sicht des Petenten sei eine Anpassung längst überfällig.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt und
    von 295... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern