Familie

Unterhaltsvorschuss auch für Wiederverheiratete

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Stephan Pusch
52 Unterstützende 8 in Kreis Heinsberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

52 Unterstützende 8 in Kreis Heinsberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Sehr geehrter Herr Pusch,

ich bitte dringend zu prüfen, warum Neuverheiratete keinen Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt erhalten sollen.

Mit der Neuheirat hat sich an dem Recht und dem Anspruch und dem Bedarf der Kinder auf ihren Unterhalt NICHTS geändert.

Es muss geprüft werden aus welchen Gründen der Kindsvater nicht zahlen kann. Liegen hier begründete Fälle vor wie Krankheit, Langzeitarbeitlosigkeit etc vor, sollte dringend davon abgeraten werden der Kindsmutter den Unterhaltsvorschuss zu verweigern, nur weil sie eine neue Ehe eingegangen ist.

Der UVG wurde mir als Mutter ausgezahlt, weil der Kindsvater nicht in der Lage ist oder nicht willig ist zu zahlen! Auch dieser Zustand hat sich mit der Neuheirat nicht geändert.

Hier wird die Verantwortung vom Kindsvater, bzw. Jugendamt auf den Stiefvater verlagert. Das ist nicht rechtens.

Das Wohl der Kinder ist hier nicht mehr relevant?

Zudem spielt so gesehen das Zusammenleben unverheiratet keine Rolle für die Auszahlung des UVG, aber mit der Statusänderung Verheiratet wird den Kindern der UVG verwährt? Warum wird hier die Ehe im Grunde diskriminiert?

Der UVG sollte auch an Neuverheiratete gehen, da für mich der Tatbestand einer Diskriminierung vorliegt. Rechtlich gesehen besteht kein Unterschied zwischen einer Alleinerziehenden Mutter oder einer Mutter die neu verheiratet ist, der neue Ehemann aber keine Unterhaltspfllicht den Stiefkindern gegenüber hat.

Zudem muss gesagt sein, dass der Stiefvater bereits seiner neuen Rolle als Versorger, Erzieher, Betreuer, Pfleger und persönlicher Zuwendung bereits nachkommt. Der andere Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben muss Barunterhalt leisten. Ist er aus diversen Gründen nicht in der Lage oder nicht im Moment in der Lage, tritt in der Regel das Jugendamt ein.

Warum ändert sich das mit der Neuheirat? Das erschliesst sich mir nicht.

Zur Wiederholung: durch meine neue Heirat hat sich der Anspruch der Kinder UVG zu bekommen nicht geändert.

Hier wird lediglich die Verantwortung verlagert und das auf Kosten der Kinder.

Denn die "Kosten" der Kinder haben sich ebenfalls nicht geändert. Die wurden ja zum Teil durch den UVG aufgefangen. Fällt dieser nun ab dem Tag der Heirat, reisst es ein finanzielles Loch in der Kasse der Mutter und des Stiefvaters.

Der UVG steht den Kindern zu, da der Kindsvater derzeit nicht in der Lage ist. seinen Unterhaltspflichen nachzukommen. Das Amt hat mit Sicherheit mehr Handhabe sich den Vorschuss bei Zeiten beim Kindsvater zurückzuholen.

Ich bitte höflich, dies im Namen aller Männer und Frauen, die sich erneut wagen eine neue Ehe einzugehen um auch somit den Kindern eine vollständige Familie zu bieten, dies zu prüfen ob es wirklich im Sinne aller ist, die Neufamilie mit finanziellen Problemen zu belasten, nur weil eine neue Ehe eingangen ist.

Mit freundlichen Grüssen,

Karima Geerkens

Begründung

Fairness, Gleichheit

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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