25 Firme
La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unterhaltsvorschuss auch weiter gezahlt wird, wenn der eine Elternteil, bei dem das Kind lebt, neu verheiratet ist.
Motivazioni:
Kinder werden älter und kosten dementsprechend auch mehr. Die Elternteile, die neu verheiratet sind, haben plötzlich keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Aber warum? Das Kind hat mit dem/der neuen Partner/in, doch weiterhin nichts zu tun, das heißt, es gibt keine Rechte von seiten des neuen Partners. Warum soll der/die neue Partner/in dann für das nicht gemeinsame Kind aufkommen?Elternteile, die regelmäßig ihren Unterhalt zahlen, müssen ja auch weiterhin Unterhalt zahlen, wenn der/die Expartner/in neu verheiratet ist.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
24/01/2017
La petizione termina:
06/03/2017
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 3-18-17-21602-039468 Unterhaltsvorschussgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass auch Elternteile, die erneut verheiratet sind,
weiterhin den Unterhaltsvorschuss für ihr Kind erhalten.
Sie führt aus, dass es nicht ersichtlich sei, aus welchen Gründen der
Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt werde. Das Kind sei mit dem neuen
Ehepartner nicht verwandt. Daher bestünden für den neuen Partner keine
Verpflichtungen, für das Kind, das kein gemeinsames sei, aufzukommen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages... avanti
Dibattito
Wieder eine Forderung, die keinen Finanzierungsvorschlag oder eine Begründung hat, warum das gerechtfertigt sein könnte. Wenn man das so liest, glaubt man, dass das Kind plötzlich ein Fremdkörper in der Familie ist. Nein, das Kind ist auch Teil der Wirtschaftsgemeinschaft und darf gerne Teill dieser neuen Familie sein. Dann verhaltet Euch auch so!!!