25 Podpisi
Peticija je bila zavrnjena
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unterhaltsvorschuss auch weiter gezahlt wird, wenn der eine Elternteil, bei dem das Kind lebt, neu verheiratet ist.
razlog
Kinder werden älter und kosten dementsprechend auch mehr. Die Elternteile, die neu verheiratet sind, haben plötzlich keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Aber warum? Das Kind hat mit dem/der neuen Partner/in, doch weiterhin nichts zu tun, das heißt, es gibt keine Rechte von seiten des neuen Partners. Warum soll der/die neue Partner/in dann für das nicht gemeinsame Kind aufkommen?Elternteile, die regelmäßig ihren Unterhalt zahlen, müssen ja auch weiterhin Unterhalt zahlen, wenn der/die Expartner/in neu verheiratet ist.
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
24. 01. 2017
Konec peticije:
06. 03. 2017
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
novice
-
Pet 3-18-17-21602-039468 Unterhaltsvorschussgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass auch Elternteile, die erneut verheiratet sind,
weiterhin den Unterhaltsvorschuss für ihr Kind erhalten.
Sie führt aus, dass es nicht ersichtlich sei, aus welchen Gründen der
Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt werde. Das Kind sei mit dem neuen
Ehepartner nicht verwandt. Daher bestünden für den neuen Partner keine
Verpflichtungen, für das Kind, das kein gemeinsames sei, aufzukommen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages... naprej
razprava
Wieder eine Forderung, die keinen Finanzierungsvorschlag oder eine Begründung hat, warum das gerechtfertigt sein könnte. Wenn man das so liest, glaubt man, dass das Kind plötzlich ein Fremdkörper in der Familie ist. Nein, das Kind ist auch Teil der Wirtschaftsgemeinschaft und darf gerne Teill dieser neuen Familie sein. Dann verhaltet Euch auch so!!!