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Unverheiratet - aber gleichberechtigt!

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Bundestag

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Vetoomus on osoitettu: Bundestag

Wir fordern die gesetzliche Gleichstellung langjähriger, nicht verheirateter Partner*innenschaft mit Ehen bzw. eingetragenen Lebenspartner*innenschaften im deutschen Recht - insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Zugang zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

2. Soziale Absicherung bei Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente

3. Gleichstellung im Erbrecht und bei der Erbschaftssteuer

4. Gleichstellung im Einkommensteuerrecht (z. B. beim Ehegattensplitting)

5. Erweiterung familienrechtlicher Begriffe im SGB und BGB auf dauerhafte Lebensgemeinschaften

Begründung:
In Deutschland leben Millionen Menschen in festen, langjährigen Partner*innenschaft ohne Trauschein -viele davon mit Kindern. Trotzdem genießen sie nicht die gleichen Rechte wie verheiratete Paare bzw. Partner*innenschaften. Diese Ungleichbehandlung betrifft nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung, sondern zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche.

Beispiele:
- Die Familienversicherung in der GKV ist ausschließlich Ehepaaren vorbehalten. Ein*e nicht arbeitender Partner*in muss rund 190 EUR pro Monat selbst zahlen - obwohl beide in einer gemeinsamen Wirtschaftsgemeinschaft leben.

- beim Tod der Partner*in erbt der unverheiratete Teil ohne Testament nichts - und selbst mit Testament drohen bis zu 50 % Erbschaftssteuer (Steuerklasse III).

- nicht verheiratete Personen/Paare bzw. Partner*innenschaften zahlen deutlich höhere Einkommensteuer, weil sie vom Ehegattensplitting ausgeschlossen sind obwohl sie wirtschaftlich wie ein Ehepaar agieren.

- Im Trennungsfall bestehen keine gesetzlichen Unterhaltspflichten, keine Absicherung, keine rechtliche Basis für Fürsorge.

- Auch im Aufenthaltsrecht, in der Pflegeversicherung und im Rentenrecht sind Ehepaare deutlich besser gestellt.

Diese Unterschiede führen dazu, dass Menschen sich nicht frei entscheiden können, ob sie heiraten wollen - sie werden durch finanzielle und rechtliche Nachteile zur Ehe gedrängt.

Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG sowie dem Schutz von Familie und Verantwortungsgemeinschaften nach Art. 6 GG.

Unsere Forderungen im Einzelnen:
1. Erweiterung des § 10 SGB V um die Möglichkeit der Familienversicherung für "langjährige eheähnliche Gemeinschaften" (nach Mindestdauer und Nachweis gemeinsamer Haushaltsführung).

2. Anpassung des Erbschaftssteuerrechts: Gleichstellung mit Ehepartner*innen bei Freibeträgen und Steuerklassen.

3. Reform des Einkommensteuerrechts: Einführung eines optionalen Partner*innensplittings für langjährige Partner*innenschaften mit gemeinsamen Kindern oder nachgewiesener gegenseitiger Unterstützung.

4. Rechtliche Anerkennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften im BGB, orientiert am französischen PACS-Modell.

5. Gleichstellung bei Sozialleistungen, Pflegepflichtversicherung, Rentenansprüchen und im Aufenthaltsrecht.

Ziel dieser Petition:
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Lebensrealität moderner Familien und Verantwortungsgemeinschaften abbilden.
Gleichberechtigung darf keine Frage des Trauscheins sein - sondern der gelebten Fürsorge.
Für eine faire, zeitgemäße und soziale Gesetzgebung.

Perustelut

Familie ist da, wo Menschen füreinander einstehen - ganz gleich, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Trotzdem macht das Gesetz große Unterschiede: bei der Krankenversicherung, beim Erbrecht, bei Steuern und in vielen sozialen Leistungen.
Diese Ungleichbehandlung zwingt viele dazu, zu heiraten - nicht aus Überzeugung, sondern aus wirtschaftlicher Not. Das halten wir für grundlegend ungerecht.

Wir wünschen uns eine Politik, die moderne Lebensrealitäten anerkennt und
Verantwortungsgemeinschaften gleich behandelt - ob mit oder ohne Trauschein. Es geht um soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und Respekt für alle Formen von Familie.

Kiitos tuestasi, Linda Bosch , Freiburg
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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 03.06.2025
Keräys päättyy: 02.12.2025
Alue: Saksa
Aihe: Hyvinvointi

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