Unzureichende Pflegegradfeststellung bei COPD

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

49 Unterschriften

Sammlung beendet

49 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) mit den §14 und §15 sowie den Anlagen 1 und 2 berücksichtigt die Bedürfnisse von Betroffenen mit COPD nicht.
Die Einteilung der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist Lückenhaft.
Die Entbehrlichkeit der Module 7 und 8 ist dadurch nicht gegeben, wesentliche Beeinträchtigungen werden deshalb nicht berücksichtigt.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
Die Anlage 1 zu §15 berücksichtigt die Beeinträchtigungen durch eine COPD nicht.
Es liegt eine GdB50 mit dem Merkzeichen G vor.
Die lfd.Nr. 1.4 beschreibt die Problematik von Betroffenen nicht.
Die betroffene Person kann sich im Wohnbereich selbstständig bewegen. Pausenzonen für Phasen von akuert Atemnot sind vorhanden.
Die lfd.Nr. 1.5 beschreibt die Problematik von Betroffenen nicht.
Die betroffene Person kann selbständig Treppensteigen, der Bewegungsapparat ist funktionsfähig.
Die lfd.Nr. 4.7, 4.8
beschreibt die Problematik von Betroffenen nicht.
Die betroffene Person kann selbständig Essen, solange für den Verzehr geeignet Lebensmittel vorhanden sind.
Die lfd.Nr. 6.2 beschreibt die Problematik von Betroffenen nicht.
Die betroffene Person kann selbständig Ruhen und Schlafen.
Anlage 2 zu § 15 berücksichtigt die Beeinträchtigungen durch eine COPD nicht.
Das Modul 7 Außerhäusliche Aktivitäten ist nicht entbehrlich. Durch Atemnot bei körperlicher Belastung ist eine Teilnahme an öffentlichen Aktionen nur schwer möglich.
Das Modul 8 berücksichtigt nicht die alltäglichen Tätigkeiten, die aufgrund der COPD nur unter großer körperlicher Belastung durchgeführt werden können.
Die betroffene Person kann nicht Treppensteigen und den Wocheneinkauf tragen.
Die betroffene Person kann Allgemeine täglich anfallende Reinigungstätigkeiten nur unter großer körperlicher Belastung durchführen.
Ich beantrage die Änderung dieser Anlage unter Berücksichtigung der angesprochenen Punkte.

Begründung

Bei mir wurde ein Lungenemphysem diagnostiziert.
Aufgrund dieser Diagnose wurde mir eine GdB50 mit dem Merkzeichen G zuerkannt.
Ich bin alleinstehend und wohne im 1.OG eines Mehrfamilienhauses.
Ich habe keinen Führerschein.
Ich bin auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen.
Mögliche Einkaufsquellen sind ungefähr einen Kilometer entfernt und mit einer Ausnahme nur ohne Bus oder Bahn zu erreichen.
Bei meiner derzeitigen körperlichen Beeinträchtigung benötige ich für 1000m Hinweg ungefähr 30 Minuten, abhängig vom Wetter. Der Einkauf sollte nicht schwerer als 5-6 Kilo sein. Mit diesem Gewicht erreiche ich den Hauseingang zu meiner Wohnung mit vielen Pausen nach 45 -60 Minuten, abhängig vom Wetter.
Bis zu meiner Wohnung im 1.OG muss ich drei Treppenabsätze überwinden, nach einem Einkauf geht das nur mit Pausen und bedeutet eine mehrminütige Ruhepause wegen akuter Atemnot nach erreichen meiner Wohnung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andreas Böttcher, Minden
Frage an den Initiator

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.02.2025
Sammlung endet: 15.08.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern