91 Paraksti
Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Petent fordert, dass das Verwertungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk an eine Bewahrungspflicht gekoppelt werden soll, um sicherzustellen, dass Werke nicht verlorengehen.
Pamatojums
Spätestens bei Ablauf des Urheberrechts soll jedes Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (zum Download im Internet).Es besteht ein öffentliches Interesse daran, Werke zu erhalten. Da das Urheberrecht es der Allgemeinheit (in vielen Fällen) verbietet, Kopien herzustellen, ist nur der Rechteinhaber dazu in der Lage, den Erhalt eines Werks sicherzustellen. Nach Art.14 GG verpflichtet Eigentum; dies muss auch für geistiges Eigentum gelten.Das Ziel des Urheberrechts ist es, schöpferische Tätigkeit zu fördern. Dies ist aber nur dann im öffentlichen Interesse, wenn die geschaffenen Werke dauerhaft erhalten und zugänglich bleiben.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
02.12.2012
Petīcija beidzas:
13.01.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-07-44-045437Urheberrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass das Verwertungsrecht an einem urheberrechtlich
geschützten Werk an eine Bewahrungspflicht gekoppelt werden soll, um
sicherzustellen, dass Werke nicht verlorengehen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, diese Pflicht ergebe sich aus
dem öffentlichen Interesse daran, Werke zu erhalten. Des Weiteren sei in
Art. 14 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verankert, dass Eigentum verpflichte;
für geistiges Eigentum könne nichts anderes gelten. Daher müsse der Urheber
verpflichtet werden,... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.