Urheberrecht - Gleichbehandlung für Rechte beim geistigen Eigentum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
258 Unterstützende 258 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

258 Unterstützende 258 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen künftig die Rechte, die sich aus dem geistigen Eigentum ableiten (Erfindung, Musik, Buch), gleich zu behandeln.

Begründung

Derzeit besteht eine große Ungleichbehandlung von Patentrechten und Urheberrechten, die sich aus Musik, Bild oder Schriften ableiten. Geistiges Eigentum als Gebrauchsmusterschutz gilt 3 Jahre (verlängerbar bis max. 10 Jahre) Geistiges Eigentum als Patent angemeldet gilt 20 Jahre, Geistiges Eigentum (z.B. Musik) mittels Urheberrecht gilt noch 70 Jahre nach dem Tod. D.h. Ein 20-jähriger Musiker schreibt einen Erfolgssong und stirbt mit 70. So ist er und seine Erben Nutznießer über 120 Jahre! Selbst ein Bild von Karl Valentin hat heute noch Urheberrechtsschutz und nützt nur den Erben, nicht dem Künstler.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-44-037585Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, künftig die Rechte, die sich aus dem geistigen
    Eigentum ableiten (Erfindung, Musik, Buch), gleich zu behandeln.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Ungleichbehandlung
    von Patent- und Urheberrechten hinsichtlich der dafür bestehenden Schutzfristen
    nicht gerechtfertigt sei. Er ist der Auffassung, dass eine generelle Schutzfrist für
    Rechte am geistigen Eigentum von 20 Jahren ausreichend sei.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom... weiter

Noch kein PRO Argument.

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