379 Potpisi
Peticija je zaključena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Gesellschaft zur Verwertung vonLeistungsschutzrechten (GVL) ihre Gegenseitigkeitsverträge veröffentlicht und dass eineentsprechende Regelung in das Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten undverwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) aufgenommen wird.
Obrazloženje
Die GVL mit Sitz in Berlin ist die deutsche Verwertungsgesellschaft mit der größten Anzahl an Berechtigten (120.000 Berechtigte); sie nimmt die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und gleichzeitig die der ausübenden Künstler wahr. Getragen wird die GVL zu gleichen Teilen von dem Bundesverband Musikindustrie e.V. und der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV).Bis zum Verteilungsjahr 2010 hatte die GVL den Künstlern einen Zuschlag auf ihre Vergütung für die Erstrechte gezahlt. Dieses System wurde ab dem Verteilungsjahr 2010 auf eine nutzungsbezogene Verteilung umgestellt, angeblich um den deutschen Künstlern denZugang zu Erlösen ausländischer Schwestergesellschaften zu erleichtern. Deutsche Künstler seien dadurch nicht mehr gezwungen, ihre Rechte (im Ausland) von dort ansässigen Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen, sondern könnten die ihnen zustehenden Erlöse aus dem Ausland auf Grundlage von Gegenseitigkeitsverträgen auch von der GVL erhalten.Wegen des absolut unzureichenden Verteilungssystems der GVL, die für die Verteilungsjahre ab 2010 über keine funktionierenden Verteilungspläne mehr verfügt, ist es für alle Künstler günstiger, ihre Rechte direkt bei den ausländischen Verwertungsgesellschaften geltend zu machen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die GVL die Gelder über Jahre zurückstellt, wie sie es mit über 90 % der Auszahlungssumme für 2010 gerade tut. Die Künstler können die Entscheidung für einen Beitritt zu einer ausländischen Verwertungsgesellschaft jedoch nur treffen, wenn sie die von der GVL mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gegenseitigkeitsverträge kennen.Informationen darüber gibt die GVL nicht, sondern behandelt die Gegenseitigkeitsverträge als „Geheimsache“, obwohl sie als Treuhänder ihren Berechtigten Rechenschaft schuldet. Eine gesetzliche Vorschrift zur Veröffentlichung von Gegenseitigkeitsverträgen gibt es nicht. Die Enquète-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ (BT-Drs. 16/7000, u.a. S. 267) hatte allgemein mehr Transparenz der Verwertungsgesellschaften empfohlen (Empfehlung Nr. 5) und gefordert, dass Gegenseitigkeitsverträge der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Empfehlung Nr. 4). Nichts ist jedoch geschehen; so vertritt etwa die GEMA in ihrer auf deren Homepage veröffentlichten Stellungnahme noch immer die Auffassung, dass die Veröffentlichung von Musterverträgen genüge. Das ist schon deshalb unsinnig, weil Gegenseitigkeitsverträge individuell mit den jeweiligen ausländischen Schwestergesellschaften ausgehandelt werden und daher unterschiedlich ausgestaltet sein können. Durch diese allzu durchsichtige Argumentation, die sich die GVL zu eigen gemacht hat, werden sinnvolle Empfehlungen der Politik seit Jahren ignoriert. Es ist deshalb an der Zeit, dass der Petitionsausschuss für die Umsetzung der Empfehlungen der EnquèteKommission sorgt und diese im Gesetz verankert.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
30. 09. 2012.
Peticija završava:
11. 11. 2012.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
-
Pet 4-17-07-44-043060Urheberrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
ihre Gegenseitigkeitsverträge veröffentlicht und eine entsprechende Regelung in das
Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
aufgenommen wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Gesellschaft zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) habe für die Jahre ab 2010 auf eine
nutzungsbezogene... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.