Kraj : Nemecko

Urheberrecht - Veröffentlichung der Gegenseitigungsverträge der Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten

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Deutschen Bundestag
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Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Gesellschaft zur Verwertung vonLeistungsschutzrechten (GVL) ihre Gegenseitigkeitsverträge veröffentlicht und dass eineentsprechende Regelung in das Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten undverwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) aufgenommen wird.

Dôvody

Die GVL mit Sitz in Berlin ist die deutsche Verwertungsgesellschaft mit der größten Anzahl an Berechtigten (120.000 Berechtigte); sie nimmt die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und gleichzeitig die der ausübenden Künstler wahr. Getragen wird die GVL zu gleichen Teilen von dem Bundesverband Musikindustrie e.V. und der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV).Bis zum Verteilungsjahr 2010 hatte die GVL den Künstlern einen Zuschlag auf ihre Vergütung für die Erstrechte gezahlt. Dieses System wurde ab dem Verteilungsjahr 2010 auf eine nutzungsbezogene Verteilung umgestellt, angeblich um den deutschen Künstlern denZugang zu Erlösen ausländischer Schwestergesellschaften zu erleichtern. Deutsche Künstler seien dadurch nicht mehr gezwungen, ihre Rechte (im Ausland) von dort ansässigen Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen, sondern könnten die ihnen zustehenden Erlöse aus dem Ausland auf Grundlage von Gegenseitigkeitsverträgen auch von der GVL erhalten.Wegen des absolut unzureichenden Verteilungssystems der GVL, die für die Verteilungsjahre ab 2010 über keine funktionierenden Verteilungspläne mehr verfügt, ist es für alle Künstler günstiger, ihre Rechte direkt bei den ausländischen Verwertungsgesellschaften geltend zu machen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die GVL die Gelder über Jahre zurückstellt, wie sie es mit über 90 % der Auszahlungssumme für 2010 gerade tut. Die Künstler können die Entscheidung für einen Beitritt zu einer ausländischen Verwertungsgesellschaft jedoch nur treffen, wenn sie die von der GVL mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gegenseitigkeitsverträge kennen.Informationen darüber gibt die GVL nicht, sondern behandelt die Gegenseitigkeitsverträge als „Geheimsache“, obwohl sie als Treuhänder ihren Berechtigten Rechenschaft schuldet. Eine gesetzliche Vorschrift zur Veröffentlichung von Gegenseitigkeitsverträgen gibt es nicht. Die Enquète-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ (BT-Drs. 16/7000, u.a. S. 267) hatte allgemein mehr Transparenz der Verwertungsgesellschaften empfohlen (Empfehlung Nr. 5) und gefordert, dass Gegenseitigkeitsverträge der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Empfehlung Nr. 4). Nichts ist jedoch geschehen; so vertritt etwa die GEMA in ihrer auf deren Homepage veröffentlichten Stellungnahme noch immer die Auffassung, dass die Veröffentlichung von Musterverträgen genüge. Das ist schon deshalb unsinnig, weil Gegenseitigkeitsverträge individuell mit den jeweiligen ausländischen Schwestergesellschaften ausgehandelt werden und daher unterschiedlich ausgestaltet sein können. Durch diese allzu durchsichtige Argumentation, die sich die GVL zu eigen gemacht hat, werden sinnvolle Empfehlungen der Politik seit Jahren ignoriert. Es ist deshalb an der Zeit, dass der Petitionsausschuss für die Umsetzung der Empfehlungen der EnquèteKommission sorgt und diese im Gesetz verankert.

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správy

  • Pet 4-17-07-44-043060Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
    ihre Gegenseitigkeitsverträge veröffentlicht und eine entsprechende Regelung in das
    Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
    aufgenommen wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Gesellschaft zur
    Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) habe für die Jahre ab 2010 auf eine
    nutzungsbezogene... pokračovať

rozprava

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Zatiaľ žiadny argument CONTRA.

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