Urheberrecht - Vorrang des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie gegenüber der Datenschutzgrundverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
62 Unterstützende 62 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

62 Unterstützende 62 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), hier insbesondere §§ 22 und 24 KUG, gegenüber der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das speziellere Gesetz ist und im Bereich Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit Vorrang hat.

Begründung

Fotografie und Kunst leben von der Verbreitung. Die DSGVO unterbindet die Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung durch alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc., von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen.Eine Öffnungsklausel findet sich in Art. 85 DSGVO. Darin wird jedem Mitgliedstaat das Recht gegeben,„durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang zu bringen.“In Art. 85 Abs. 2 DSGVO findet sich eine Pflicht, Abweichungen und Ausnahmen zur DSGVO zur Gewährleistung der Freiheit der Meinungsäußerung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken zu schaffen. In Art. 85 Abs. 1 DSGVO findet sich sogar eine eigenständige, noch weitergehende Öffnungsklausel, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, auch bezüglich der übrigen Ausprägungen der Meinungsfreiheit eine der besonderen Bedeutung des demokratischen Meinungsbildungsprozess Rechnung tragende Lösung zu finden.Die Bundesregierung sollte von ihrem Recht Gebrauch machen und die DSGVO entsprechend anpassen.

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