Περιοχή: Γερμανία

Urlaubsregelung für Beamte - Gleichstellung von Beamten und Angestellten bei Freistellung vom Dienst bei Erkrankung eines Kindes

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Υποστηρικτικό 41 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

41 Υποστηρικτικό 41 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Gleichstellung von Beamten und Angestellten bei der Freistellung vom Dienst bei der Erkrankung eines Kindes gefordert.

Αιτιολόγηση

Pro Kind stehen einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer zehn Arbeitstage zu, die er bei der Erkrankung eines Kindes bezahlte Freistellung erhalten kann, bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Bei Beamten gibt es unterschiedliche Regelungen. Je nach Besoldungsgruppe und ob Bundes- oder Landesbeamte. Beamte können für die Erkrankung eines Kindes Sonderurlaub beantragen. Die Anzahl der Sonderurlaubstage richtet sich danach, ob die Bezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, bzw. überschreiten.Die Ungleichbehandlung zwischen Kindern von Arbeitnehmern und Beamten soll beendet werden, denn sie ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 2 (1) Nr. 2 AGG) nicht vereinbar. Das Kind eines/einer Beamten kann genauso viel u. häufig erkranken, wie das Kind eines/einer Arbeitnehmers/in. Ein/e Beamte/r ist nicht automatisch besser verdienend und in der heutigen Zeit sind andere Familienangehörige (bspw. Großeltern) möglicherweise nicht immer in räumlicher Nähe und können die Betreuung übernehmen. Ein krankes Kind also zwangsläufig bei familienfremden Menschen, zu denen das Kind ggf. keine enge Bindung hat, unterzubringen, ist weder für den Genesungsprozess des Kindes förderlich noch für den Beamten akzeptabel.

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Νέα

  • Pet 1-18-06-20103-037514

    Urlaubsregelung für Beamte


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Gleichstellung von Beamten und Tarifbeschäftigten hinsichtlich
    der Freistellung vom Dienst bei der Erkrankung eines Kindes gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Beamtinnen
    und Beamte bei der Erkrankung ihrer Kinder gegenüber Tarifbeschäftigten
    benachteiligt wären. Einem Tarifbeschäftigten stünden pro Kind zehn Arbeitstage zu,
    für die er bei der Erkrankung eines Kindes bezahlte Freistellung... παρακάτω

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