Region: Thüringen
Erfolg
Wirtschaft

Verbindliche und einheitliche Vorgaben für die Wiedereröffnung von Gastronomie, Gewerbe und Handel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtag

1.598 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.598 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Thüringer Landtag

Wir fordern von der Thüringer Landesregierung bis zum 31. Januar 2021 den Nachweis, dass unsere Betriebe zur Verbreitung der Infektion beigetragen haben. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, fordern wir die sofortige Wiedereröffnung aller Betriebe zum 1. Februar 2021.
Wir fordern für die Zeit bis zur Wiedereröffnung:
1.     Vom Freistaat Thüringen muss rückwirkend zum 16. November 2020 die Störung die Geschäftsgrundlage ausgerufen werden. 
2.     Unverzügliche und komplette Auszahlung der November- und Dezemberhilfen, nicht nur Abschlagszahlungen.
3.     Hilfen müssen für alle von der Schließung betroffene Unternehmen ohne Einschränkungen gezahlt werden.
4.     Strikte Trennung der Corona-Soforthilfe vom Frühjahr 2020 und keine Verrechnung mit den weiteren Hilfszahlungen.
5.     Automatische und unbürokratische Weiterführung der Hilfen über diesen Zeitraum (bis Dezember 2020) hinaus bis zum Ende der Schließungen.
6.     Die Thüringer Landesregierung muss darauf hinwirken, dass die Insolvenzantragspflicht bis mindestens 30. September 2021 ausgesetzt wird.
7.     Gleichstellung der Gastronomie, Hotellerie, Fitnessstudios, Veranstalter usw. mit dem Einzelhandel.
Für die Wiedereröffnung nach Beendigung der Maßnahmen fordern wir:
1.     Anerkennung der bereits umgesetzten und funktionierenden Hygienekonzepte, um eine unbürokratische Eröffnung zu ermöglichen.
2.     Wir fordern die verbindliche Zulassung durch den Freistaat Thüringen der App „Pass 4 all“ zur Registrierung der Gäste. Diese App ist funktionsfähig und erfüllt die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie erleichtert die Arbeit der Betriebe und ersetzt die händischen Listen. Schnittstellen zu den Gesundheitsämtern können nach Bereitstellung der Daten in kürzester Zeit erstellt werden. Ansprechpartnerin dafür ist Frau Kathleen Parma, mobil erreichbar unter 0173 2640419.
3.     Für eventuelle weitere investive Anforderungen für Hygienemaßnahmen fordern wir die volle Kostenübernahme durch den Freistaat Thüringen.
4.     Zur Bewältigung der Anlaufschwierigkeiten nach Wiedereröffnung die Übernahme der Fixkosten zu 90% für 3 Monate.
Diese Forderungen stellen wir auf, weil unsere Unternehmen durch die Corona-Maßnahmen unverschuldet in eine Notlage geraten sind, wir alles getan haben, um durch entsprechende Infektionsschutzkonzepte einen Weiterbetrieb zu ermöglichen und wir trotzdem zur Schließung verpflichtet wurden. Es wurde uns somit die Geschäftsgrundlage entzogen. Wir weisen auch darauf hin, dass eine große Anzahl an Arbeitsplätzen durch diese Situation akut gefährdet sind. 
Wir beantragen die Veröffentlichung der Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages.

Begründung

Wir wenden uns an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages mit der Petition, einheitliche, klare und verbindliche Vorgaben für alle durch die Bestimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) und der Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung geschlossenen Einrichtungen für die Wiedereröffnung nach einer Lockerung oder Beendigung der Maßnahmen umzusetzen. Weiterhin müssen die von Bund und Land zugesicherten und durch die Geschäftsschließungen notwendigen Hilfen zeitnah und vollständig an die Unternehmen ausbezahlt werden. Diese Hilfen dienen der Existenzsicherung der betroffenen Unternehmen, Verzögerungen oder teilweise Einbehaltungen führen zu ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Geschäftsaufgabe. Hiervon sind natürlich auch die Arbeitsplätze in den Unternehmen betroffen. Um den drohenden Geschäftsschließungen vorzubeugen, ist auch die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht notwendig. 
Viele Betriebe dieser Branchen haben umfangreiche Investitionen in funktionierende Hygienekonzepte getätigt, Infektionsketten durch den Geschäftsbetrieb sind nicht nachweisbar und trotzdem mussten sie ihre Einrichtungen schließen.
Die Notlage der Gewerbetreibenden aus den betroffenen Bereichen wird durch die zögerliche Auszahlung der November- und Dezemberhilfen noch verstärkt. Ein Großteil der Unternehmer setzt die letzten Ersparnisse ein, um den Geschäftsbetrieb nicht aufgegeben zu müssen und das ist nicht mehr lange durchzuhalten. Dies führt auch zu Verzweiflungstaten wie der Kampagne „Wir machen auf“ sowie drohender Radikalisierung. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.01.2021
Petition endet: 21.01.2021
Region: Thüringen
Kategorie: Wirtschaft

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Mit dem Unterschreiben der Petition unterstütze ich dann das Zementieren von einem Stück Überwachung mehr, wahrscheinlich für alle Zeit. Damit stimme ich dann offiziell meiner Überwachung zu, natürlich nur aus Sorge um die Gesundheit. Die Überwachungs-Techniken die jetzt "zum Schutz der Bevölkerung installiert werden, werden wir nie wieder los. Vergesst das bitte nie.

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