Verbot der Bodenhaltung von Hühner

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Sammlung beendet

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, ein Verbot der Bodenhaltung von Hühnern in die Wege zu leiten. Hierfür ist eine kurze Übergangsfrist zu schaffen, die ausreichend ist, um den Unternehmern den Umbau ihrer Betriebe zu ermöglichen. Für die notwendigen Umbauten soll eine Subventionsmöglichkeit geschaffen werden, ggf. mit Mitteln der Europäischen Union.

Begründung

Der Tierschutz und das Tierwohl sind in unserer Verfassung als Staatsziel verankert. Der Staat muss alles dafür tun, diese Staatsziele zu erreichen. Nach dem Verbot der Käfighaltung, das leider nicht von der Bundesregierung, sondern eher von der EU forciert wurde, wäre nun auch ein Verbot der Bodenhaltung folgerichtig. Unsere (lebensmittel-) industrienahe Landwirtschaftsministerin verliert dieses Staatsziel leider gelegentlich aus den Augen. Die Haltung von Hühnern am Boden ist nicht im Sinne unseres Staatsziels. Die Begrenzung der Anzahl an Hennen pro qm ist ebenfalls nicht ausreichend. Um dem Tierwohl gerecht zu werden und artgerechtes Verhalten (z.B. scharren, picken) zu fördern, können eigentlich nur die Freilandhaltung oder die ökologische Haltung zulässig sein. So nimmt auch die Notwendigkeit der Verstümmelung von Tieren (z.B. Kürzen der Schnäbel) signifikant ab. Hierfür ist eine möglichst kurze Übergangsfrist zu beschließen, die den Betreibern der Betriebe Zeit für den erforderlichen Umbau ihrer Anlagen gibt, in Verbindung mit Subventionen, eben für diesen Umbau zu beschließen. Ausnahmen von der Freilandhaltung oder der ökologischen Tierhaltung sollten nur noch in Ausnahmefällen, nach behördlicher und zeitlich befristeter Anordnung, z.B. bei Vorkommen der Wildvogel-Geflügelpest in der Region, zulässig sein.

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