Verbot des Verkaufes nicht artgerechten Kleintierkäfigen, Volieren und Terrarien und Tierzubehör
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Anhaltspunkte für eine artgerechte Haltung bieten rechtlich derzeit das Tierschutzgesetz und die Tierhaltungsverordnung.
Der Handel mit Kleintieren, Reptilien, Fischen und Vögeln wird unter anderem über Zooläden und Baumärkte realisiert, wo der Erwerb der Tiere für jede Person einfach und ohne Überprüfung der Fachkenntnisse und persönlichen Eignung möglich ist.
Ebenso wie der Kauf von Tieren wird auch der Handel von Kleintierkäfigen, Terrarien, Volieren und Tierzubehör über Zooläden und Baumärkte verwirklicht. Leider finden sich immer noch Käfige, die nicht dem Mindeststandard der Tierhaltungsverordnung entsprechen, in den jeweiligen Läden.
Durch den niederschwelligen Zugang zu verschiedenen Tieren wird dem Besitzer eine einfache Haltung von Haustieren suggeriert. Dies ist allerdings nicht der Fall und jedes Haustier ist in seiner Haltung und seinen Bedürfnissen unterschiedlich und bedarf einer tiefen Fachkenntnis für das jeweilige Tier. Den bisher ergriffenen Maßnahmen, wie z.B. die Kennzeichnungspflicht, welche die Eignung Tierbedarfs beschreibt und das Informieren des Kunden beim Kauf, wird nicht zuverlässig nachgekommen. Was an der Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Maßnahme liegen kann.
Aufgrund der Expertenrolle der Zooläden und Geschäfte, welche Tierbedarfe und Käfige verkaufen, fordere ich ein gesetzliches Verbot von Käfigen, Terrarien und Aquarien sowie sonstige Tierbedarfe, welche nicht der Tierhaltungsverordnung entsprechen. Ziel ist es, den Besitzer vor dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit zu schützen und den Haustieren von Beginn an die Möglichkeit zu geben, ein artgerechtes und schmerzfreies Leben zu führen.
Die Zahl der Heimtiere wächst jährlich. Inzwischen geht man davon aus, dass in jedem zweiten Haushalt ein Heimtier lebt, so der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) . Durch die Corona-Pandemie gab es hierbei noch einen deutlichen Boom, wodurch der Handel mit Tieren nochmals einen höheren Umsatz erzielte als in den Vor-Corona-Jahren.
Die externe Kontrolle über das Wohlbefinden der Tiere endet mit dem Verkauf der Tiere in privater Hand. Danach muss aktiv von einer Person das zuständige Veterinäramt über Verstöße von Tierrechten (wie z.B. die Haltung in zu kleinen Käfigen, Volieren oder Gehegen) informiert werden. Dies ist in den meisten Fällen leider nur die Ausnahme, da die wenigsten Bürger über die korrekte Haltung der verschiedenen Haustiere ausreichend informiert sind.
So passiert es, dass Kleintiere, Vögel, Fische und Reptilien ihr gesamtes Leben in zu kleinen Käfigen, Volieren oder Gehegen leben, wo eine ausreichende Bewegung, ein Strecken oder entspannt Hinlegen gar nicht oder nur bedingt möglich ist und ihnen eine artgerechte Haltung verwehrt bleibt.
Weiterhin erleiden einige Haustiere durch falsches Zubehör gesundheitlicher Schäden.
Die Folgen einer nicht artgerechten Haltung zeigen sich u.a. in Verhaltensstörungen (Kauen an Gitterstäben, bei Nagern oder Lethargie etc.), aufgrund von zu kleinen Käfigen, falscher Zusammensetzung mit Artgenossen oder falschen Zubehör.
Organschäden aufgrund von knabbern an Plastikzubehör. Weiterhin sind Erkrankungen am Muskel- und Skelettsystem aufgrund von geringer Bewegung üblich. Vögel können zudem unter Kropfschäden leiden, wenn sie dauerhaft versuchen, ihren Plastik-“Artgenossen” zu füttern.
All dies führt zu unnötigem und verhinderbarem Leid von Tieren.
Es gibt derzeit keine Schätzungen darüber, wie viele Haustiere von einer nicht artgerechten Haltung betroffen sind. Doch bei schätzungsweise 6,1 Millionen Kleintieren, 5,3 Millionen Ziervögeln, 3,7 Millionen Aquarien und Gartenteichen mit Zierfischen und ca. 350.000 Kriechtieren, die in deutschen Haushalten leben, hat jedes dieser Tiere den gesetzlichen Schutz auf ein artgerechtes und schmerzfreies Leben verdient.