Petizione indirizzata a:
Oberbürgermeister Marcus König
Vorliegende Petition richtet sich an die Stadtregierung von Nürnberg mit der Forderung zur Verordnung und Durchsetzung eines Verbots lärmender Gerätschaften:
Zu privaten Objektreinigungs- und -pflegezwecken bestimmte, motorbetriebene Geräte (Laubbläser, Rasenmäher, Staubsauger, etc.) sollen im Stadtgebiet dann nicht betrieben werden dürfen, wenn diese an der Freiluft/ im öffentlichen Raum oder in Nähe zu verweilenden Passanten einen gesundheitsabträglichen Schalldruck von gleich oder mehr als 60 Dezibel erzeugen.
Ausgenommen von solcher Regelung sollen Aufräumarbeiten zur Beseitigung von Sturm-, Brand- und gröberer Vandalismusschäden sein.
Es zeichnen Petent und Befürworterschaft zur Förderung der Eindämmung von Stadtlärmemissionen zugunsten der gesundheitlichen Wohlfahrt der Stadtbevölkerung.
Motivazioni:
Benannte Geräte sind bisher durch massenweisen und häufigen Gebrauch in Nürnberg ein stetes und fortdauernd gesundheitsabträgliches Lärmphänomen, welchem nicht wirksam vorgebeugt wird.