Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Vorliegende Petition richtet sich an die Stadtregierung von Nürnberg mit der Forderung zur Verordnung und Durchsetzung eines Verbots lärmender Gerätschaften:
Zu privaten Objektreinigungs- und -pflegezwecken bestimmte, motorbetriebene Geräte (Laubbläser, Rasenmäher, Staubsauger, etc.) sollen im Stadtgebiet dann nicht betrieben werden dürfen, wenn diese an der Freiluft/ im öffentlichen Raum oder in Nähe zu verweilenden Passanten einen gesundheitsabträglichen Schalldruck von gleich oder mehr als 60 Dezibel erzeugen.
Ausgenommen von solcher Regelung sollen Aufräumarbeiten zur Beseitigung von Sturm-, Brand- und gröberer Vandalismusschäden sein.
Es zeichnen Petent und Befürworterschaft zur Förderung der Eindämmung von Stadtlärmemissionen zugunsten der gesundheitlichen Wohlfahrt der Stadtbevölkerung.
Begründung
Benannte Geräte sind bisher durch massenweisen und häufigen Gebrauch in Nürnberg ein stetes und fortdauernd gesundheitsabträgliches Lärmphänomen, welchem nicht wirksam vorgebeugt wird.