Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Beim Leerverkauf handelt es sich um den Verkauf von Werten (z. B. Aktien), die der Verkäufer nicht hat. Deshalb leiht er sich die Wertpapiere bei jemand anderen gegen eine Leihgebühr und verkauft sie am Markt, um sie später zu einem niedrigen Kurs zurückzukaufen.
Die Abschaffung von Leerverkäufen jeglicher Art ist zwingend erforderlich, da sie mittlerweile von etlichen ausländischen Gesellschaften dazu zweckentfremdet werden, um Rendite für die eigenen Anleger zu machen und damit die Kurse unserer Aktiengesellschaften zu manipulieren.
Der ursprüngliche Zweck, nämlich durch den Einsatz ein marktwirtschaftlich gewünschtes Ausgleichsinstrument zu haben, ist so gut wie kaum Fällen gegeben.
Begründung
Bitte sorgen Sie dafür, dass jegliche Art von Leerverkäufen in Deutschland verboten wird, da sie nur noch verwendet werden, um Aktienkurse ohne Grund, jedoch zum eigenen Vorteil zu manipulieren. Ein freies spekulatives Handeln von Aktien wird dadurch unmöglich gemacht.. Auch führt dies dazu, dass die Zahl der Aktienanleger in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten sehr gering ist und bleibt.
Gerade jetzt im Zuge der Virus-Krise ist schnelles Handeln erforderlich!