Verbot von Minz- und Menthol-Zigaretten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

15 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

15 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass ein Unterschied zwischen Shishatabak (Tabak für Wasserpfeifen) und Tabak für Zigaretten gemacht wird. Besonders beim Thema Verbot von Minz- und Mentholgeschmäckern in Tabak.

Begründung

Minz-Geschmacksrichtungen werden in Tabakprodukten in Deutschland zum 20.05.2020 untersagt. Mit der Begründung, dass es oft als ,,Einstiegsdroge“ genutzt wird und zum Rauchen verleitet.In Shishatabak werden diese Minz- und Menthol-Geschmäcker in sehr vielen Produkten genutzt. Jedoch nicht nur die Nutzer leiden unter dieser Bestimmung, gerade den Anbietern dieser Produkte brechen nun ganze Produktreihen aus dem Sortiment. Damit stehen diesen Anbietern große Verluste bevor.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.04.2020
Petition endet: 22.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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