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Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,im Lebensmittelgesetz zu regeln, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt und aussschließlich in Bars, Kneipen und Diskotheken, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden.
Orsak
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,im Lebensmittelgesetz zu regeln, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt und aussschließlich in Bars, Kneipen und Diskotheken, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden. Alkohol ist pharmakologisch und medizinisch eines der gefährlichsten bekannten Betäubungsmittel. Er ist nicht im Betäubungsmittelgesetz als Wirkstoff gelistet, da der Konsum von Alkohohl als Genuss und Rauschmittel traditioneller Bestandteil deutschen Brauchtums ist und auch internationale Standards und kulturelle Gebräuche in anderen Nationen der UN das nicht nahelegen. Daran soll festgehalten werden. Alkohol bis 15 % kann durch Gärung gewonnen werden. Für einen höheren Anteil bedarf es des Zusatzes von Destillationsakohol. Destillationsalkohol ist gefährlicher als Gäralkohol und führt in physische Abhängigkeit. Ab 2020 sollen die Regelungen für Getränke über 15 % für alle Getränke mit der Beigabe von Destillationsalkohol gelten. Die Unterscheidung von Gäralkohol und Destillationsalkohol ist schon jetzt Teil der Rechtsordnung, da Schwarzbrennen verboten ist, ein jeder aber Wein keltern und Bier brauen darf. Alkohol ist gefährlicher als Cannabis und MDMA und stärker suchtauslösend. Alkohol ist stärker in der Kultur verankert als Cannabis und MDMA, was daran liegt, dass Cannabis und MDMA verboten sind. Zudem wurde verabsäumt, sozialwissenschaftlich zu klären, inwieweit Cannabis und MDMA - Bestandteil der Tekknoszene- kulturell verankert ist, so dass Forschung auszuschreiben und zu vergeben sind. Nicht Cannabis ist Einstiegsdroge, sondern Alkohol und Tabak, indes das ist aus kulturellen Gründen und Bestandsschutz für die Wirtschaft hinzunehmen und durch einem guten Jugendschutz zu begegnen.
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2014-01-04
Petitionen avslutas:
2014-02-15
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18.11.2015Pet 3-18-10-7125-006318Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von
mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt werden und nur
in Lokalen, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden dürfen.
Er führt aus, dass Alkohol pharmakologisch und medizinisch eines der gefährlichsten
Betäubungsmittel sei. Alkohol bis 15 % könne durch Gärung gewonnen werden. Für
einen höheren Anteil bedürfe es des Zusatzes von Destillationsalkohol, der
gefährlicher als Gäralkohol sei. Durch... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.