Verbraucherschutz - Abgabe von Alkohol über 15 % in Apotheken und Drogerien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
109 Unterstützende 109 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

109 Unterstützende 109 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,im Lebensmittelgesetz zu regeln, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt und aussschließlich in Bars, Kneipen und Diskotheken, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,im Lebensmittelgesetz zu regeln, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt und aussschließlich in Bars, Kneipen und Diskotheken, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden. Alkohol ist pharmakologisch und medizinisch eines der gefährlichsten bekannten Betäubungsmittel. Er ist nicht im Betäubungsmittelgesetz als Wirkstoff gelistet, da der Konsum von Alkohohl als Genuss und Rauschmittel traditioneller Bestandteil deutschen Brauchtums ist und auch internationale Standards und kulturelle Gebräuche in anderen Nationen der UN das nicht nahelegen. Daran soll festgehalten werden. Alkohol bis 15 % kann durch Gärung gewonnen werden. Für einen höheren Anteil bedarf es des Zusatzes von Destillationsakohol. Destillationsalkohol ist gefährlicher als Gäralkohol und führt in physische Abhängigkeit. Ab 2020 sollen die Regelungen für Getränke über 15 % für alle Getränke mit der Beigabe von Destillationsalkohol gelten. Die Unterscheidung von Gäralkohol und Destillationsalkohol ist schon jetzt Teil der Rechtsordnung, da Schwarzbrennen verboten ist, ein jeder aber Wein keltern und Bier brauen darf. Alkohol ist gefährlicher als Cannabis und MDMA und stärker suchtauslösend. Alkohol ist stärker in der Kultur verankert als Cannabis und MDMA, was daran liegt, dass Cannabis und MDMA verboten sind. Zudem wurde verabsäumt, sozialwissenschaftlich zu klären, inwieweit Cannabis und MDMA - Bestandteil der Tekknoszene- kulturell verankert ist, so dass Forschung auszuschreiben und zu vergeben sind. Nicht Cannabis ist Einstiegsdroge, sondern Alkohol und Tabak, indes das ist aus kulturellen Gründen und Bestandsschutz für die Wirtschaft hinzunehmen und durch einem guten Jugendschutz zu begegnen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-7125-006318Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von
    mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt werden und nur
    in Lokalen, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden dürfen.
    Er führt aus, dass Alkohol pharmakologisch und medizinisch eines der gefährlichsten
    Betäubungsmittel sei. Alkohol bis 15 % könne durch Gärung gewonnen werden. Für
    einen höheren Anteil bedürfe es des Zusatzes von Destillationsalkohol, der
    gefährlicher als Gäralkohol sei. Durch... weiter

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