Alueella: Saksa

Verbraucherschutz - Änderung der Lebensmittel-Informationsverordnung hinsichtlich Kindertagesstätten

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Deutschen Bundestag
116 Tukeva 116 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge sein Mitwirkungsrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren in Anspruch nehmen, damit die Verordnung EU Nr. 1169/2011, Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) überarbeitet wird. Dieses Gesetz hat negative Auswirkungen auf Kinder an Kindertagesstätten und ehrenamtliche Helfer.

Perustelut

Die vom EU-Parlament beschlossene Lebensmittel-Informationsverordnung soll „einem umfassenden Schutz der Gesundheit und Interessen der Verbraucher“, dienen. Ein sinnvolles und berechtigtes Ziel – was Lebensmittel im Einzelhandel angeht.An diesem Ziel vorbei schießt allerdings die Ausdehnung des Gesetzes auf Ehrenamtliche und Kindertagesstätten. Betroffen sind nämlich nicht nur Kuchenbüffets für einen guten Zweck, sondern auch die (in fast allen Kitas angebotenen) Frühstücksbuffets für Kinder. Hier wird mindestens einmal wöchentlich gesundes Essen angeboten, bestehend aus im Einzelhandel gekauftem Obst und Gemüse sowie Brot, Käse und Wurst. Dieses Frühstück ist für manche Kinder die einzige Mahlzeit in der Woche, in der sie hochwertige gesunde Produkte angeboten bekommen. Insbesondere gilt das für Kinder aus sozial schwachen Familien. Durch die neue EU-Lebensmittelverordnung fallen diese Frühstücksbuffets nun in den meisten Tagesstätten weg, da die Mitarbeiter die geforderte Kennzeichnung der Produkte nicht leisten können.Dies ist nicht im Sinne der Gesundheit unserer Kinder und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen des Gesetzes. Daher fordere Sie auf, das LMIV zu überarbeiten und Ehrenamtliche sowie Kindertagesstätten von den Vorschriften auszunehmen.Diese Petition ging ebenfalls an das Europäische Parlament.

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Uutiset

  • Pet 3-18-10-7125-018180

    Verbraucherschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

    Begründung

    Die Petentin möchte eine Überarbeitung der Lebensmittelinformations-Verordnung
    (LMIV) hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Allergenen erreichen, so dass
    Einrichtungen wie Kindertagesstätten und ehrenamtliche Helfer ausgenommen
    werden.
    Sie führt aus, dass die Verordnung EU Nr. 1169/2011, die LMIV, dazu führe, dass die
    in fast allen Kindertagesstätten angebotenen Frühstücksbuffets für Kinder künftig nicht
    mehr angeboten würden, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die geforderte
    Kennzeichnung... enemmän

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