Bölge : Almanya

Verbraucherschutz - Ausstattung von in Deutschland vertriebenen technischen Geräten mit deutscher Software

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in Deutschland vertriebene technische Geräte, wie z. B. Computerzubehör, mit deutscher Software auszustatten ist und der Hersteller nicht lapidar auf Hilfeseiten im Internet oder einer mitgelieferten CD verweisen darf.

Gerekçe

Jede Menge technische Geräte, darunter Router, PC-Einsteck-karten, Netzwerkgeräte usw. werden oftmals mit nur englischer Software verkauft. Der Käufer wird entweder gezwungen englisch zu lernen mit samt technischen Begriffen, oder wird auf Hilfe-Seiten im Internet oder Hilfsschriften auf CD verwiesen. Wir leben in Deutschland. Unsere Amtssprache ist deutsch. Da kann man doch verlangen, dass Hersteller, welche Geräte in Deutschland vertreiben, auch deutsche Software dazu liefern. Und alles mühselig aus Hilfsschriften herauszusuchen, kann nicht Sinn der Sache sein.Dann könnte man ja jegliche Bedienungsanleitung, nur weil es günstiger ist, in englisch verfassen und JEDER der ein Gerät, z. B. eine Kaffeemaschine kauft, darf sich dann im Internet Hilfe suchen, um das Gerät bedienen zu können.Ist das wirklich die traurige Wahrheit? Dass man in Deutschland extra englisch lernen muss, nur damit man eine Software zu einem Gerät richtig bedienen kann? Somit wäre ich dafür, dass Hersteller, welche in Deutschland technische Geräte vertreiben, verpflichtet werden, deutsche Software dafür bereit zu stellen!

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Haberler

  • Pet 1-18-09-7125-030146Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll errreicht werden, dass in Deutschland vertriebene technische
    Geräte, wie z. B. Computerzubehör, mit deutscher Software auszustatten sind und der
    Hersteller nicht auf Hilfeseiten im Internet oder auf eine mitgelieferte CD verweisen
    darf.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass viele
    technische Geräte, darunter Router, PC-Einsteckkarten, Netzwerkgeräte usw., oftmals
    nur mit englischer Software verkauft würden. Der Käufer werde entweder gezwungen,
    Englisch zu lernen einschließlich... daha ileri

tartışma

Rechtlich ist es bereits so, dass jegliche Produkte, die in Deutschland vertrieben werden, eine Anleitung in Landessprache (= Deutsch) enthalten müssen. Die Bedienungsanleitung ist unabdingbares BESTANDTEIL des Produkts, keine Zugabe. Fehlt die Anleitung in Landessprache, dann ist das Produkt nicht vollständig und der Hersteller oder Vertreiber ("Inverkehrbringer") kann gezwungen werden, diese Anleitung zu erstellen und den Käufern nachzuliefern. Wie er das anstellt, wenn er beim Verkauf keine Kundendaten erhoben hat. ist seine Sache.

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