295 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inhaltsstoffe, für die gesetzliche Grenzwerte gelten und die in Lebensmitteln, Nahrungsmittelbehältnissen, Textilien oder Spielzeug sowie sonstigen Produkten, die in Berührung mit dem menschlichen Körper gelangen, enthalten sind, mit ihrem maximalen Gehalt für den Verbraucher klar ersichtlich, auf der Produktverpackung zu deklarieren sind. Die Hersteller seien zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet.
Uzasadnienie
Die körperliche Unversehrtheit des Menschen ist höchstes Gut und darf durch Niemanden verletzt werden. Überall dort, wo der Einzelne sich nicht hinreichend aus eigener Kraft gegen Angriffe auf seine Unversehrtheit wehren kann, so als Verbraucher, ist er auf die Intervention des Gesetzgeber angewiesen. Nur durch eine Deklarationspflicht der Hersteller wird dem Verbraucher eine Möglichkeit gegeben, die in den Produkten schlummernden Gefahrenstoffe zu erkennen und über seine freie Produktwahl bzw. Unterlassung des Produkterwerbs auf diese Gefahren reagieren zu können.
Link do petycji
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Ruszyła petycja:
21.07.2013
Petycja się kończy:
01.09.2013
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 3-17-10-7125-056086
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass auf Verpackungen die im Produkt enthaltenen
Inhaltsstoffe sowohl mit ihrer tatsächlichen Menge als auch mit ihrem Grenzwert
angegeben werden.
Er führt aus, dass bei Lebensmitteln, Nahrungsmittelbehältnissen, Textilien,
Spielzeug und sonstigen Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher beide
Werte erkennbar sein müssten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages... dalej