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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das der private und gewerbliche Import sowie der Vetrieb von schwedischem Oraltabak "Snus" nicht länger durch §5a der Verordnung über Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung) verboten ist.
Razones.
es ist nicht nachvollziehbar, warum Kautabak in DE erlaubt ist, und das Zahnfleisch schützende konfektionierte Snus verboten ist. Folgt man schwedischen medizinischen Studien, ist auch die Krebsrate der Snus-Konsumenten deutlich geringer (50% weniger), als bei Zigarettenkonsumenten.Nachdem Bundesweit ein Rauchverbot durchgesetzt wurde ist unerklärlich, warum der Staat den Nikotinsüchtigen eine Darreichungsform mit niedrigeren gesundheitlichen Risiken vorenthält.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
23/11/2012
La petición termina:
04/01/2013
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 3-17-10-7125-044898Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine Aufhebung des Verbotes, Tabak zum oralen Gebrauch
privat oder gewerblich zu importieren, sowie des Vertriebs dieses Tabaks erreicht
werden.
Es wird ausgeführt, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb Kautabak in Deutschland
erlaubt sei, der schwedische Originaltabak Snus dagegen nicht. Schwedische
medizinische Studien hätten ergeben, dass diejenigen Verbraucher, die Snus
verwenden, weniger gefährdet seien, an Krebs zu erkranken, als Raucher. Es sei
nicht nachvollziehbar, weshalb eine Darreichungsform... Más.