Verbraucherschutz - Kennzeichnung aller Inhaltsstoffe im Tabak-Feinschnitt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

91 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

91 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das eine Kennzeichnungspflicht über die Inhaltsstoffe für Tabak-Feinschnitt erfolgt.

Begründung

Wenn für fast alle Produkte diese Kennzeichnungspflicht besteht, selbst für Zigaretten,sollte diese auch für Tabak-Feinschnitt gelten.Ich kann nicht verstehen, dass beim dem Aufwand der gegen Raucher im Allgemeinenbetrieben wird, bis hin zur Kennzeichnung des Todes, dass bei Tabak-Feinschnitt garkeine Angaben über Inhaltsstoffe existieren.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.01.2015
Sammlung endet: 30.03.2015
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-7125-018052



    Verbraucherschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und

    Landwirtschaft – als Material zu überweisen.

    Begründung



    Der Petent fordert eine Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Inhaltsstoffe bei Tabak-

    Feinschnitt.

    Er führt aus, dass er nicht verstehe, weswegen Tabak-Feinschnitt ohne

    Kennzeichnung vertrieben werden dürfe. Für fast alle Produkte bestehe eine

    Kennzeichnungspflicht, selbst für Zigaretten. Die Gesundheit von Rauchern von

    Tabak-Feinschnitt müsse durch die geforderte Kennzeichnung besser geschützt

    werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 91 Mitzeichnende haben das

    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

    Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte

    das im folgenden dargestellte Ergebnis:

    Tabakerzeugnisse, die in Deutschland auf dem Markt sind, müssen die

    tabakrechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu gehören insbesondere das Vorläufige

    Tabakgesetz sowie die Tabakprodukt-Verordnung und die Tabak-Verordnung.

    Nach den Vorschriften der Tabakprodukt-Verordnung müssen die Hersteller und

    Einführer von Tabakerzeugnissen – einschließlich Tabak-Feinschnitt – in einer nach

    Markennamen und Art gegliederten Liste alle bei der Herstellung der einzelnen

    Tabakerzeugnisse verwendeten Zusatzstoffe einschließlich der Mengen in

    absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils mitteilen. Der Inhalt dieser Liste wird



    vom zuständigen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Internet

    veröffentlicht. Sie ist einzusehen unter: http//www.bmel.de/tabakzusatzstoffe.

    Dennoch hält der Petitionsausschuss es nicht für nachvollziehbar, weshalb

    ausgerechnet für Tabakprodukte eine sehr indirekte Information für die

    Verbraucherinnen und Verbraucher über Inhaltsstoffe ausreichen soll, während jeder

    Lebensmittelanbieter eine umfassende Kennzeichnungspflicht hat. Die Inhaltsstoffe

    von Tabakprodukten werden auch über die Lunge in den Körper aufgenommen. Sie

    müssen daher auch der für Lebensmittel geltenden Kennzeichnungspflicht

    unterliegen. Eine Erleichterung von dieser Pflicht lässt sich nicht begründen. Der

    Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMEL als Material zu

    überweisen, da zurzeit an der Verordnung zur Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie

    gearbeitet wird.

    Begründung (PDF)

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