Región: Alemania

Verbraucherschutz - Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel die Birkenzucker (Xylit) enthalten

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

125 Firmas

No se aceptó la petición.

125 Firmas

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Petent fordert eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Birkenzucker (Xylit) enthalten.

Razones.

Da es nachweislich schon Todesfälle mit Tieren, insbesonderen Hunden, gegeben hat. Auf einige Säugetiere, vor allem Hunde, wirkt Xylit toxisch. Kleinste Mengen können dem Hund schwere gesundheitliche Schäden zufügen und schlimmstenfalls zum Tode führen.Daher fordere ich eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel die Xylit enthalten. Da es sonst eine Überforderung für den Endverbraucher wäre, jedes gekaufte Lebensmittel auf Xylit zu kontrollieren. Gerade wenn ein Hund mit im Haushalt lebt. Außerdem wird immer mehr Xylit in Lebensmitteln verarbeitet , wodurch die Gefahr ständig noch steigt.Beispiel:Eine Mutter, die ihren Kindern zuckerfreie Kaugummis gekauft und zur Verfügung gestellt hat, kann nicht sicherstellen, dass vielleicht ein zuckerfreies Kaugummi den Kindern aus dem Mund fällt und vom Familienhund gefressen wird. Es gibt keinen anderen Stoff in unseren Lebensmitteln, der bereits in so geringen Mengen eine toxische Wirkung bei Hunden hervorrufen kann, wie Xylit. Hunde sind heutzutage Familienmitglieder, und diese gilt es zu schützen.Eine besondere Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Xylit enthalten, ist daher notwendig. Nur so kann der Verbraucher informiert und geschützt werden.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 21/11/2017
La petición termina: 04/07/2018
Región: Alemania
Categoría, Tema:

Noticias

  • Pet 3-19-10-7125-001273 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel
    erreichen, die Xylit, einen Birkenzucker, enthalten.

    Er führt aus, dass Xylit auf einige Säugetiere toxisch wirken würde. Da es für
    Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zumutbar sei, jedes gekaufte Lebensmittel
    auf Xylit zu kontrollieren, sei eine besondere Kennzeichnungspflicht notwendig.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 126... Más.

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