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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass entsprechend dem Vorbild des Versicherungsombudsmannes eine Ombudsmann für Verbraucher einzurichten sei.
Perustelut
Der Verischerungsombudsmann existiert zu Recht und kann in vielen Fällen so eingreifen, dass eine gütliche Einigung der Streitparteien ohne den gang vors Gericht erzielt wird. Ähnliche wichtig und komplex wie bei Vericherungen sind auch Streitfragen den sonstigen gesamten Bereich des Verbraucherrechts betreffend. Daher sollte das Prinzip des Ombudsmannes auf den gesamten Bereich des verbraucherrechts ausgeweitet werden.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 18.11.2015Pet 4-17-07-7125-056177
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es
um die Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 21. März 2013 geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung
Der Petent fordert, dass entsprechend dem Vorbild des
Versicherungsombudsmannes ein Ombudsmann für Verbraucher eingerichtet wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Verbrauchern... enemmän
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