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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Verkauf von Bubble Tea in Deutschland zu verbieten.
Razones.
Es ist auffallend, dass dieses "Modegetränk" überwiegend von Kindern und Jugendlichen in großer Menge konsumiert wird. In Bubble Tea kommen offenbar mehrere Giftstoffe vor, die in Deutschland in Lebensmitteln verboten sind. Das haben Forscher des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der RWTH Aachen herausgefunden. Es ist nicht das erste Mal, dass das Erfrischungsgetränk aus Asien in der Kritik steht. Untersucht wurde eine Bubble Tea-Kette aus Mönchengladbach. Alle neun getesteten Bubble Tea-Sorten enthielten dabei Giftstoffe wie Styrol, Acetophenon und bromierte Substanzen.Diese Chemikalien, die im Bubble Tea gefunden wurden, sind in Deutschland sogar verboten. Sie stehen im Verdacht, Allergien hervorrufen zu können. Sogar krebserregend sollen manche der Chemikalien wirken können. Offenbar entstehen diese Substanzen bei der unsorgfältigen Herstellung von Aromastoffen.Ein 0,2-Liter-Becher Bubble Tea enthält mit 300 bis 500 Kilokalorien rund ein Drittel des Tages-Energiebedarfs eines Kindes und ist damit eine echte Kalorienbombe.Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass in Bubble Tea enthaltene Azofarbstoffe bei Kindern neurologische Störungen wie Hyperaktivität auslösen können. Bei empfindlichen Menschen können sie beispielsweise allergische Reaktionen wie Hautirritationen, Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit und Atemwegsbeschwerden auslösen. Des Weiteren wurden in mehreren Produkten krebserregende Weichmacher DEHP gefunden.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
22/09/2012
La petición termina:
03/11/2012
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 3-17-10-7125-044974Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert ein Verbot von so genanntem Bubble Tea.
Er führt aus, dass Forscher eines Institutes für Hygiene- und Umweltmedizin
festgestellt hätten, dass das Getränk schädlich sei. Neun Bubble Tea-Sorten seien
getestet worden. Alle hätten Giftstoffe wie Styrol, Acetophenon und bromierte
Substanzen enthalten. Diese Chemikalien seien in Deutschland verboten. Zudem
enthielten 0,2 l Bubble Tea ca. 300 bis 500 kcal. Das Getränk werde überwiegend
von Kindern und Jugendlichen konsumiert. Es könne erhebliche Nebenwirkungen
hervorrufen,... Más.