Regija: Njemačka
Slika peticije Verdachtskündigun  abschaffen
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Verdachtskündigun abschaffen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
17 17 u Njemačka

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

VERDACHTSKÜNDIGUNGGEN ABSCHAFFEN Kündigungsschutz - Verdachtskündigung - Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..., daß im Arbeitsrecht die Möglichkeit der Verdachtskündigung abgeschafft wird. Begründung: Im gesamten Rechtssystem gibt es die Unschuldsvermutung. Eine Tat muß grundsätzlich bewiesen werden. Nur im Arbeitsrecht gibt es die Möglichkeit der Verdachtskündigung, wo der Arbeitnehmer nachweisen muß, daß der Grund der Kündigung nicht haltbar ist. Viele Firmen mißbrauchen die Verdachtskündigung um sich von Mitarbeitern auf schnelle Art und Weise zu trennen und es ist ein Instrument des Mobbings von Arbeitgebersite. Noch vor der Wahl im September wird die LINKE im Bundestag eine Gesetzesnovelle einbringen, um die so genannte Verdachtskündigung abzuschaffen. Das kündigte die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Dr. Dagmar Enkelmann, am 20. Mai an. An diesem Tag waren im Bundestag rund 100 Belegschaftsvertreter, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie Experten und Abgeordnete zu einer Betriebs- und Personalrätekonferenz für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammengekommen. Viele Betriebs- und Personalräte wiesen dabei auf den wachsenden Druck hin, dem sich die Beschäftigten in der Krise ausgesetzt sehen. Über Ausgründungen von Tochterfirmen, den »Umstieg« auf Leiharbeit, aber auch durch direkte Kündigung erfahrener und qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde versucht, in den Unternehmen Dumpinglöhne, längere Arbeitszeiten und auch einen möglichst »geräuschlosen« Personalabbau durchzusetzen. »So sollen Krisenlasten auf Arbeiter und Angestellte abgewälzt werden. Deswegen gilt es gerade jetzt, in den Unternehmen – ob privat oder in öffentlicher Hand – die Rechte der Beschäftigten und Belegschaften zu stärken«, erklärte Dagmar Enkelmann. Sie wird dazu ihrer Fraktion vorschlagen, noch in dieser Legislatur eine Gesetzesnovelle einzubringen, mit der die sogenannten Verdachtskündigungen abgeschafft werden. Die Möglichkeit für Unternehmen, Mitarbeiter allein schon bei Untreue-Verdacht ohne vorherige Abmahnung zu kündigen und damit bei Gericht durchzukommen, war auch der ehemaligen Kassiererin »Emmely« zum Verhängnis geworden. Sie, die an der Konferenz selbst teilnahm, war nach 31 Arbeitsjahren wegen eines Pfandbons von 1,30 Euro fristlos entlassen worden. Ihr Anwalt Benedikt Hopmann, aber auch Betriebsräte anderer Einzelhandelsketten und von Logistikunternehmen schilderten auf der Konferenz, wie langjährige und engagierte Mitarbeiter durch die Verdachtskündigung aus den Unternehmen entfernt werden. In der Folgezeit könnten dann mit leichter Hand qualifizierte Stammbelegschaften gegen ungelernte und billige Teilzeit- und Leiharbeiter ausgetauscht werden. Auf der Konferenz kündigte der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (DIE LINKE) an, daß er demnächst ein EU-konformes Vergabegesetz in den Senat einbringen werde. Diese werde u.a. vorschreiben, daß ein Mindestlohn von 7,50 Euro gezahlt werde und bei öffentlichen Ausschreibungen - so beim Nahverkehr – dgas vorhandene, erfahrene Personal, das die Dienstleistung bisher erbrachte, übernommen werden muß. Klaus Ernst, Vizefraktionsvorsitzender der LINKEN, sprach sich auf der Konferenz für ein Vetorecht des Betriebs- und Personalrates bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen aus. Es müsse verhindert werden, daß wegen ein, zwei Prozent Rendite tausende Leute entlassen würden. Mario Winkel, Betriebsrat bei ArcelorMittal in Eisenhüttenstadt, hatte zuvor mehr Rechte für die europäische Betriebsräte gefordert. Gegenwärtig seien das eher reine Informationsgremien und es sei für die Unternehmensleitungen ein Leichtes, Standorte gegeneinander auszuspielen

Obrazloženje

Im gesamten Rechtssystem gibt es die Unschuldsvermutung. Eine Tat muß grundsätzlich bewiesen werden. Nur im Arbeitsrecht gibt es die Möglichkeit der Verdachtskündigung, wo der Arbeitnehmer nachweisen muß.Das ist unmenschlich.

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...bevor man diese in offenbar in äußerster Eile abgesetzte Petition dem Gemüte zumutet, sollte ggf. das fällige "G" hirntechnisch zum Topic "Verdachtskündigun" hinzugefügt werden. Tcha, Mädels und/oder Jungs....wir sind hier nich auf von irgendwem verblödet-inszeniertem 1€ HETZE-Kurs, auf dem wir uns JEDEN absurden SCHEISS reinziehen müssen. ALSO...WIE HEISST es richtig ??

Völliger Blödsinn! Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, und das kommt in der Regel erst zum Tragen wenn sich der "Verdacht" bestätigt hat. Ansonsten: Da hier mehrere Forderungen durcheinander geworfen werden (Verdachtskündigung, Mindestlohn) natürlich keine Mitzeichnung.

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