Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesminister des Inneren respektive das Bundesministerium des Inneren, Verfassungsschutz
Vereinsverbot für DITIB - Überwachung durch den Verfassungsschutz
Wir fordern eine Überwachung durch den Verfassungsschutz und ein Verbot für die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.“ gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz.
„Vereinsverbote sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie". Vereine können gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG verboten werden.
DITIB kann sich nicht auf Religionsfreiheit berufen, weil "Religion“ in ihrem Fall nur als Deckmantel für politische, volksverhetzende und kriegstreiberische Einflussnahme missbraucht wird. Dschihadismus und Hass auf Ungläubige als positive Ziele propagiert. DITIB kein spiritueller, sondern ein politischer Islam (Islamismus).
Die Bundesregierung hat einige in der folgenden Petitions-Begründung aufgeführten Punkte als Begründung für eine Kürzung der Fördergelder herbeigezogen. Es sind alle Grundlagen für ein Vereinsverbot gegeben.
1. Strafrechtliche relevante Tätigkeiten:
Gegen viele Imame des Vereins DITIB hat die Bundesanwaltschaft wegen Spionage (Geheimdienstliche Agententätigkeit) ermittelt. Es wurden die Verfahren alle eingestellt; dies liegt aber größtenteils an der fluchtartigen Ausreise der verdächtigten Imame. Gegen andere wurden Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt [4]. Außerdem sind viele DITIB-"Moscheen" wiederholt durch judenfeindliche Hetze aufgefallen, welche den § 130 StGB (Volksverhetzung) treffen. In ähnlicher Weise wurde in diversen DITIB-"Moscheen" auch gegen Kurden und Armenier gehetzt, was auch den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sehr negativ ist die DITIB in Melsungen/Hessen aufgefallen, die antisemitische Schmähungen ins Netz stellte, die Juden als "Diebe", "Lügner", "Geizhälse" und "Prophetenmörder" bezeichnet
In DITIB-"Moscheen"–wie in Köln–gab es Fälle von Kindesmisshandlung (Gewalt). DITIB weigert sich alle Fälle aufzuklären. Es ist eine hohen Dunkelziffer da.
DITIB-Imame verherrlichen den "Märtyrertod" und preisen islamistische Selbstmordattentate oder Karrieren als "Gotteskrieger" als Ideal für Muslime. In einem von der DITIB übergeordneten türkischen Religionsbehörde Diyanet 2016 veröffentlichten Comic, an Jugendliche gerichtet, wurde der "Heldentod als Märtyrer" in einem fiktiven Dialog zwischen einem muslimischen Vater und seinem Sohn idealisiert. Auf Aufforderung durch das nordrhein-westfälische Innenministerium gab DITIB eine Stellungnahme ab, in der sich der Verein nicht von dem Vorgang distanzierte. Es gibt immer mehr islamistische Gefährder und von diesen verübte Gewalttaten, deshalb ist das Vorgehen der betreffenden DITIB-Prediger Anstiftung zu Straftaten-wie Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - nach § 357 StGB .
2. Grundausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung:
DITIB ist finanziell und inhaltlich vollständig gebunden gegenüber der Diyanet. Die gegebene Abhängigkeit und Hörigkeit wird explizit nicht durch verfassungsrechtliche Bestimmungen, den Grundrechtekanon des GG oder gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik eingeschränkt. Die DITIB und der Kemalismus sind verfassungswidrig.
Seit 1990 ist bekannt, wie DITIB-Moscheen als Stützpunkte des türkischen Geheimdienstes (MIT) in Deutschland genutzt wird. Die DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld gilt so nach seriösen Medienrecherchen als Stützpunkt des türkischen MIT. Zweck der engen Vernetzung mit dem Moscheeverein wollen sie Informationen über "Atatürk-Kritiker" und vermeintliche "Landesverräter" beschaffen. Die Zusammenarbeit der DITIB mit dem MIT ist bewiesen.
3. Gegen den Gedanken der Völkerverständigung
Die „Leugnung des Völkermordes an den Armeniern“ ist ideologischer Bestandteil der Ausbildung eines DITIB-Imams. DITIB hetzt offen gegen den Deutschen Bundestag und namentliche Abgeordnete, die für die Armenien-Resolution gestimmt haben. Hierbei positionierte sich DITIB eindeutig dahingehend, den Völkermord an den Armeniern insgesamt zu leugnen, obwohl er als wissenschaftlich-historisch bewiesen gilt.
Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Überfall der Türkei auf die friedliche Kurdenenklave Afrîn in Nordsyrien wurden bundesweit in DITIB-Moscheen kriegstreiberische, verhetzende Reden gehalten. DITIB indoktriniert, wie mehrere Fälle beweisen, ganz gezielt kleine Kinder zum Hass. Dabei ging DITIB in einzelnen Fällen sogar so weit, Kinder mittels Kriegstheaterspielen gegen Kurden, Christen, Jesiden und Andersdenkende aufzuhetzen und das nationalistische Türkentum als Volksziel zu propagieren. Dies ist mit jedem Gedanken von "Völkerverständigung“ unvereinbar.
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Begründung