26 Underskrifter
Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Frist für angebliche oder tatsächliche Forderungen von 3 Jahren auf 6 Monate zu verkürzen.
Begrundelse
Nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid passiert folgendes: Nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid tritt die verjährungshemmende Wirkung von 6 Monaten ein. Ein insgesamt 3,5 Jahre andauernder Schwebezustand ist nichts! Es verschafft keine Klarheit, sondern Unsicherheit. Entweder jemand hat eine (berechtigte) Forderung oder nicht.Die verjährungshemmende Wirkung des Mahnbescheides entfällt nach 6 Monaten nach dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, wenn der Antragssteller nach dem Widerspruch nichts weiter unternimmt. Der mit dem Mahnbescheid geltend gemachte (angebliche) Anspruch würde ohne Mahnbescheid nach 3 Jahren verjähren. Durch den Mahnbescheid ist die Verjährung für 6 Monate gehemmt, sodass die Verjährung nach 3,5 Jahren eintritt. Antrag und Begründung: Das ist viel zu lange. Damit ist ein 3,5 Jahre langer schwebender Zustand erreicht, der für den Empfänger des Mahnbescheides belastend sein kann. Entweder jemand hat eine berechtigte Forderung oder nicht. Es kann nicht sein, daß jemandem eventuell nach 3 Jahren einfällt, doch noch zu klagen.Die Verjährungsfrist sollte max. 6 Monate und inkl. verjährungshemmende Wirkung bei Zustellung eines Mahnbescheides max. 6 Jahr betragen. Insgesamt sollte 1 Jahr ausreichen, um Ansprüche geltend zu machen.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
25.07.2017
Andragendet slutter:
31.08.2017
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 16-11-2018Pet 4-18-07-4009-044648 Verjährung nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Frist für angebliche oder tatsächliche Forderungen
von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass nach einem Widerspruch
gegen einen Mahnbescheid die verjährungshemmende Wirkung von sechs Monaten
eintrete, wenn der Antragsteller nach dem Widerspruch nichts unternehme. Der mit
dem Mahnbescheid geltend gemachte (angebliche) Anspruch würde ohne
Mahnbescheid nach drei Jahren verjähren. Durch den... mere
Debatter
Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.