Kraj : Nemecko

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Einschränkung der Strafen und Bußgelder für Radfahrer und Fußgänger

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Deutschen Bundestag
344 344 v Nemecko

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  3. Predložené
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Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Straßenverkehrsordnung – Einschränkung der Strafen und Bußgelder für Radfahrer und Fußgänger auf Fälle, in denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sindBußgelder und Strafen gegen Fußgänger und Radfahrer sollen künftig nur verhängt werden können, wenn mit der Missachtung von Verkehrsregeln auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist.

Dôvody

Die Straßenverkehrsordnung regelt den Verkehr vorrangig aus Sicht der motorisierten Verkehrsteilnehmer, was Fußgängern und Radfahrern in ihrer Bewegungsfreiheit häufig behindert. Nicht wenige Verkehrsbeschränkungen, wie z.B. Ampelschaltungen oder Einbahnstraßenregelungen, sind an und für sich nur erlassen worden, um den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs zu optimieren oder Unfälle von Autos mit nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Für Fußgänger oder Radfahrer stellt es jedoch oft eine erhebliche Einschränkung dar, diese Verkehrsregeln grundsätzlich einhalten zu müssen – auch dann, wenn ganz offensichtlich eine Missachtung der Regel keinerlei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Beispielsweise kann ein Fußgänger es an und für sich selbst abschätzen, ob vom Überqueren einer leeren Straße eine Gefahr für ihn oder andere ausgeht, unabhängig davon, ob das Ampelsignal gerade Rot oder Grün zeigt.Um in diesem Sinne mehr Freiheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu ermöglichen, wird deshalb die oben genannte Änderung gefordert. Ausdrücklich sollen jedoch die geltenden Verkehrsregeln hierdurch nicht geändert werden. Lediglich die Bestrafung von Regelüberschreitungen ist bei Fahrradfahrern und Fußgängern auf die Fälle zu beschränken, in denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind.

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správy

  • Pet 1-17-12-9214-052251

    Verkehrsordnungswidrigkeiten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird die Beschränkung von Geldbußen gegenüber Radfahrern und
    Fußgängern auf diejenigen Fälle gefordert, in denen andere Verkehrsteilnehmer
    gefährdet worden sind.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 344 Mitzeichnungen und 134 Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur... pokračovať

rozprava

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