Région: Allemagne

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Einziehung und Zwangsversteigerung des Kfz bei Trunkenheitsfahrten ab 2 Promille

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
186 Soutien 186 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

186 Soutien 186 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Autofahrer die mit einem Alkoholwert von zwei Promille oder mehr von der Polizei erwischt werden, nicht nur ihren Führerschein los sind, sondern auch ihr Auto. Das Fahrzeug soll konfisziert und anschließend versteigert werden. Der Erlös der Auktion fließt in die Staatskasse.

Raison

Dänemark geht ab dem 1. Juli mit diesen drastischen Strafen gegen betrunkene Autofahrer vor.Sehr zu empfehlen, absolut konsequent und richtig. Wer mit 2 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird ist für das führen eines Kraftfahrzeuges absolut ungeeignet!Zudem gefährdert er nicht nur sich selbst sondern auch andere unbeteiligte und dritte Personen!Nicht selten enden Promille-Fahrten tödlich!

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Actualités

  • Pet 4-18-07-45004-007975

    Einziehung im Zusammenhang mit
    Straftaten


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, bei Trunkenheitsfahrten ab 2,00 Promille über den
    Führerscheinentzug hinaus das Fahrzeug einzuziehen und zwangszuversteigern.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es in Dänemark bereits
    vorgesehen sei, bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr (ab 2 Promille)
    das dabei genutzte Kraftfahrzeug einzuziehen und anschließend zu versteigern.
    Diese absolut konsequente und richtige Regelung... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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