Søknad er adressert til:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Mit der Petition wird gefordert, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) um die Dauer von 3 Monaten zu verlängern für diejenigen Leistungsbezieher, deren Anspruch im Laufe des Jahres spätestens bis zum 31.12.2021 enden würde.
Dieses sollte analog der Entscheidung zum Zweiten Sozialschutz- Paket erfolgen.
Die Wirtschaftslage gibt, unter Berücksichtigung der weiteren Lockdown- Maßnahmen, es nicht her, dass es einen schnellen Aufschwung geben wird, es zu vermehrten Neueinstellungen kommt.
Grunn
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitsuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit sind aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt bzw. werden gar nicht mehr angeboten. Ebenso gibt es keine Möglichkeit der persönlichen Beratung, um Beziehern von Arbeitslosengeld Perspektiven aufzuzeigen. Aus diesem Grund sollte das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch vor dem 31. Dezember 2021 enden würde.
Im Rahmen des Zweiten Sozialschutz- Pakets wurde in 2020 beschlossen, Arbeitslosgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) 3 Monate länger auszuzahlen.
Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer wollte die Bundesregierung die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitslose mildern. Die Verlängerung um 3 Monate galt befristet für alle, deren Anspruch auf die Leistung im Jahr 2020 ausliefen (beginnend mit dem 01.05.2020).
Es gilt die Folgen von länger andauernder Arbeitslosigkeit abzufedern, analog dem Beschäftigungssicherungsgesetz, der Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie der Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld. Damit sollen die Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft während der Corona-Krise fortgesetzt werden. Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, maximal bis zum 31. Dezember 2021.
Hier herrscht ein Ungleichgewicht zu Lasten derer, die ihren Arbeitsplatz vor oder während der Corona- Krise verloren und derzeit kaum Chancen auf dem Ersten Arbeitsmarkt haben. Denn selbst die erfahrensten Wirtschaftsökonomen sagen voraus, durch die zweite Welle werde die Erholung um ein weiteres halbes Jahr unterbrochen. Bedeutet: mit dem Ende des Lockdowns, der derzeit noch nicht absehbar ist, braucht es 2 weitere Quartale, bevor Betriebe und Unternehmen in der Lage sind, ihre weiteren Entwicklungen zu überschauen, über Neueinstellungen nachdenken und perspektivisch vornehmen werden. Dieses wird frühestens ab dem 3. Quartal nach Lockdown-Ende vorgenommen werden und sicher auch mit betriebswirtschaftlichem Augenmaß.
Selbst der Sachverständigenrat sieht, dass das BIP frühestens im Jahr 2022 wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie liegen wird. Die Arbeitslosenquote wird in den kommenden Monaten weiter ansteigen und erst im Jahresverlauf 2021 wohl langsam wieder zurückgehen. Die aktuellen Zahlen des Anstieges belegen diese Prognose.
Der ehemalige Wirtschaftsweise Peter Bofinger spricht sich ebenfalls für eine Verlängerung aus, um die privatwirtschaftlichen Folgen für Leistungsbezieher aufzufangen. (Quelle)
Wirtschaftsweise, der Sachverständigenrat und auch Mitglieder des Deutschen Bundestages sehen, dass ein Konjunkturaufschwung noch länger nicht zu erwarten ist. Daher meine Petition, um die Auswirkungen der Corona- Krise auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld I aufzufangen. Beträgt das Arbeitslosengeld I schon nur 60 bzw. 67 %, so ist ein weiterer finanzieller Abstieg mit einem ggf. erfolgenden Bezug von Arbeitslosengeld II die Folge.
Abgefedert werden kann dieses mit einer Verlängerung des Bezuges von ALG I um 3 Monate für alle, deren Bezug im Jahr 2021 endet.