14 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, bei Straftaten die Frist nach § 172 Strafprozessordnung zur Klageerzwingung im Falle einer Verletzung des Legalitätsprinzips zu verlängern.
Begründung
Das Legalitätsprinzip wird u.a. gestützt durch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens. Es ist gesetzlich in § 172 StPO geregelt und bietet die Möglichkeit, ein Verfahren gerichtlich überprüfen zu lassen, welches unter Umständen zu Unrecht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.Das Recht, einen Antrag im Klageerzwingungsverfahren zu stellen, steht ausschließlich dem Verletzten einer Straftat zu. Dafür hat er zwei Wochen Zeit ab Zustellung des Bescheides, in dem ihm gegenüber von Seiten der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt wird.Zwei Wochen reichen einem Laien oft nicht, um zu allen behördlichen Laufereien und Ausfüllen von Formularen, Beweissicherungen usw. auch noch Anträge beim Oberlandesgericht zu stellen mit dem Zweck, ein Klageerzwingungsverfahren zu beantragen. Somit bleibt schwerer Diebstahl ungestraft.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.05.2022
Sammlung endet:
13.07.2022
Region:
Deutschland
Kategorie: