Andragendet er rettet til:
Saarländischer Landtag
Das Ladenschlussgesetz des Bundes (Bundesladenschlussgesetz – LadSchlG) möge der Saarländische Landtag ändern, um auch nach 20 Uhr einkaufen zu können.
Es wird eine Änderung auf mindestens 22 Uhr gefordert.
Die Änderung könnte wie folgt lauten:
"Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 22.00 Uhr geschlossen sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen."
Begrundelse
Das Saarland ist, neben Bayern, das einzige Bundesland in dem man nicht nach 22Uhr einkaufen kann.