Drošība

Verlängerung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg ab dem 01.01.2018

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Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
16 Atbalstošs 15 iekš Bādene-Virtemberga

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

16 Atbalstošs 15 iekš Bādene-Virtemberga

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Meine Forderung: Das voraussichtlich in diesem Jahr endende nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg soll ab dem 01.01.2018 fortgesetzt und sogar verschärft werden:

Zwischen 22:00 und 05:00 Uhr soll in Verkaufsstellen außerhalb der Gastronomie (z.B von/in Tankstellen inkl. solcher mit Gaststätten-Konzession, Kiosken, Flughäfen, Hofläden, Landwirtschaftsbetrieben, Autobahn-Raststätten und mittels Warenautomaten) und von Bringdiensten kein Alkohol verkauft werden dürfen.

Pamatojums

Ziel ist (wie bisher) die Verminderung von Vandalismus, nächtlicher Ruhestörung, Körperverletzung und Widerstands gegen Polizei- bzw. Ordnungskräfte. Meine Frau und ich erleben, dass vor allem Freitag- bis Sonntagnachts Passanten laut (singend, debattierend, lachend, gröhlend) durch unsere Wohngegend ziehen, was nervlich sehr belastend sein kann. Wir wohnen in Tankstellen-Nähe und fänden es beruhigend, wenn wir nicht mit noch mehr nächtlicher Ruhestörung rechnen müssten weil das aktuelle nächtliche Alkoholverkaufsverbot ab dem 01.01.2018 weiterhin greifen würde. Und es tut mir gut, zu erleben, dass an Verkaufskassen ab 22:00 Uhr keine Alkoholika mehr verkauft werden und sich Mitmenschen deshalb nicht mehr so einfach "vollaufen lassen" können wie vor dem 1. März 2010.

Hintergrund: In Baden-Württemberg trat am 1. März 2010 ein Gesetzeszusatz in Kraft: § 3a Abs. 1 LadÖG. Zwischen 22:00 und 05:00 Uhr darf seitdem von Verkaufsstellen außerhalb der Gastronomie kein Alkohol mehr verkauft werden. Seitdem ist die Zahl der spontanen nächtlichen Besäufnisse in Tankstellen-Nähe nachweislich enorm gesunken. Es gab daher auch entsprechend weniger (alkoholbedingte) Straftaten und entsprechend weniger Polizei-Einsätze. (Quelle: Mitteilung der Landesregierung / Evaluation der Regelungen zum Alkoholverkaufsverbot, Drucksache 15/3666 vom 19.06.2013). Dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll nun aber voraussichtlich Ende dieses Jahres auslaufen, womit ich nicht einverstanden bin.

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Jaunumi

  • Hallo, liebe Interessentinnen und Interessenten,

    hiermit beende ich diese Petition mangels Beteiligung bzw. Unterstützung vorzeitig. Ich habe mich offenkundig völlig verschätzt, was die Bedeutung meines Anliegens angeht. Umso schöner ist es, zu erkennen, dass die allermeisten Mitmenschen im "Ländle" kein Problem mit den Folgen des nächtlichen Alkoholverkaufs haben. Allen Unterstützern danke ich hiermit herzlich für ihre Beteiligung. :-)

  • Hallo zusammen,

    falls Ihr nachts von Martinshörnern und Ruhestörung genervt seid, könnte diese Petition vielleicht ein Stück weit Abhilfe schafen. :-)

    Aber auch, wenn Ihr Polizei- und Rettungskräften nachts Entlastung bescheren wollt, könnte diese Petition helfen. :-)

    In jedem Fall freue ich mich über Eure Aufmerksamkeit und Unterstützung. :-)

    Herzlichen Gruß

    Felix

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