Debatt
Всё должно быть четко
In Deutschland sind fast 350.000 Ukrainer*innen beschäftigt. Wie konnte das sein, dass sie alle mit solche Aufenthaltsprobleme doch Job gefunden haben? Und warum diese weg andere nicht nutzen?
Ansökan riktar sig till: Bundestag
Petitionsgegenstand:
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung veranlassen, gemeinsam mit den Ländern sicherzustellen, dass Schutzberechtigte nach § 24 AufenthG rechtzeitig und flächendeckend funktionsfähige elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit sichtbarer Gültigkeit bis 04.03.2027 erhalten – alternativ ein bundeseinheitliches Zusatzdokument (Beiblatt/Aufkleber) oder eine digitale Fortgeltungs-Bescheinigung mit QR-Verifizierung, die überall anerkannt wird. Gebühren sind zu ermäßigen oder zu erlassen; der Vollzug ist bundesweit einheitlich zu regeln.
Begründung:
Obwohl der Schutzstatus bis 04.03.2027 verlängert ist, besitzen viele Betroffene eAT-Karten mit aufgedruckten Ablaufdaten wie 04.03.2024 oder 04.03.2025. Formal „gilt“ der Aufenthalt weiter, praktisch entstehen gravierende Nachteile, weil die Karte und ihr Chip (Online-Ausweisfunktion) als abgelaufen gelten. Daraus folgen systematische Ungleichbehandlungen und reale Hürden im Alltag:
Lösungsvorschlag:
A. Option „neue Karte“: Auf Antrag gebührenfrei oder gebührenreduziert einen neuen eAT mit Gültigkeit bis 04.03.2027 ausstellen; die Online-Ausweisfunktion ist zu aktivieren. Rechtsgrundlage: Ausstellung/Erneuerung eAT; Gebührenermäßigung nach Gebührenrecht/AufenthV (Ermäßigung/Befreiung).
B. Sofortbrücke „sichtbarer Nachweis“: Wo ein neuer eAT nicht sofort möglich ist, bundesweit einheitliches Zusatzblatt oder Sicherheits-Aufkleber mit Gültigkeit „bis 04.03.2027“, das in Banken, bei Arbeitgebern, Behörden und Polizei verbindlich anzuerkennen ist.
C. Digitale Fortgeltungs-Bescheinigung (QR): Standardisierte Bescheinigung (DE/EN/UKR/RU) mit QR-Code und Online-Verifikationsdienst der öffentlichen Hand (prüfbar ohne Fachwissen), die Status und Frist belegt.
D. Schnellspur / Servicelevel: Priorisierte Termine („eAT-Fortgeltung“), Ziel-Frist für Neuausstellung z. B. 14 Kalendertage; transparente Terminbuchung.
E. Bundeseinheitlicher Vollzug: Gemeinsamer Anwendungserlass (Bund/Länder) zur Anerkennung der Nachweise (Karte/Beiblatt/QR), inkl. Hinweise für Banken, Arbeitgeber, Polizei, Fluglinien.
F. Kommunikation: Aktualisierte, leicht verständliche Information auf Germany4Ukraine, Webseiten der Länder/Kommunen und in Mehrsprachen-Flyern; klare Hinweise zur Nutzung von eID, Reisen und KYC.
G. Kosten / Fairness: Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren, weil die Problemlage durch die pauschale Nicht-Neuausstellung der Karten entstanden ist; sozialverträgliche Umsetzung.
H. Evaluation & Befristung: Halbjährliche Auswertung (Bearbeitungszeiten, Anerkennungsquote, Beschwerden). Geltung der Maßnahmen mindestens bis 04.03.2027; anschließend Überführung in Regelbetrieb oder Auslaufen nach Übergangsfrist (z. B. 12 Monate).
Öffentliches Interesse und Nutzen
Der Bundestag möge die Bundesregierung veranlassen, die sofortige Umsetzung dieses Maßnahmenpakets mit den Ländern zu vereinbaren. Ziel ist, dass jede betroffene Person bis 04.03.2027 einen verlässlichen, überall anerkannten Nachweis ihres Aufenthalts erhält – als neue eAT-Karte, als sichtbares Zusatzdokument oder als digital verifizierbare Fortgeltungs-Bescheinigung. Damit wird echte Gleichbehandlung hergestellt, digitale und berufliche Teilhabe gesichert und Verwaltungsaufwand nachhaltig reduziert.
Petitionen har startats:
2025-11-02
Insamlingen slutar:
2026-05-01
Region:
Tyskland
Kategori :
Migration
Всё должно быть четко
In Deutschland sind fast 350.000 Ukrainer*innen beschäftigt. Wie konnte das sein, dass sie alle mit solche Aufenthaltsprobleme doch Job gefunden haben? Und warum diese weg andere nicht nutzen?
Har du en egen webbplats, en blogg eller en hel webbportal? Bli förespråkare och multiplikator för denna petition. Vi har banners, widgets och API (gränssnitt) att bädda in på dina sidor. Till verktygen
want to be equal with rights