Petition richtet sich an:
Bundesverfassungsgericht, Bundesrat
Bitte im Namen aller betroffenen Kinder in Deutschland, die von Hartz 4 Überleben müssen, Leistungen (Kindergeld sowie Kindesunterhalt) die zum Wohl der Kinder eingesetzt und gedacht sind! Durch Abschaffung,- u.- o. positiver Anpassung zu Gunsten der Betroffenen, des SGB ll § 4 Abs.1 Nr.1 ALG ll-VO § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB ll § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.7 SGB zu reformierenund der Kinderarmut entgegen zu wirken, indem g. Leistungen der Kinder nicht als Einkommen der Kinder betrachtet wird und als abzugsfähig erklärt wird, sondern insbesondere als wohlwollende Zuwendung anzusehen ist.
Begründung
Der Armutsbericht über Deutschland 2017 bestätigt und kann nicht verschwiegen werden, da Medien berichten aber auch bewusst im Alltag Armut miterlebt wird. Die Kindesarmut in Deutschland ist präsent und steigt. Den Grund für ALG 2 Bezug möchte ich hier nicht erläutern. Diese sind individuell und verstrickt mit weiteren Schicksalen, Voraussetzungen und Erwartungen des gesellschaftlichen Lebens und leider notwendig!
Kinder sind und bleiben unsere Zukunft und zwar alle Kinder !
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