Peticija je zaključena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Die Mobilfunk-Warn-Verordnung (MWV) lässt einige wichtige Aspekte ungeregelt. Weiße Flecken bei der Mobilfunkversorgung darf es nicht mehr geben. Notrufe 110 und 112 müssen immer und überall erreichbar sein. Die Mobilfunkstationen müssen auch bei Stromnetzausfall weiterarbeiten. Auch bei IP-Telefon ist Notstromversorgung notwendig. Die Bundesnetzagentur muss innerhalb von 3 Wochen nach Meldung die Minderversorgung auf Kosten der Netzbetreiber in ihrer Gesamtheit diese Minderversorgung abstellen.
Obrazloženje
Die Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung - MWV) verbessert viel, lässt aber einige wichtige Aspekte ungeregelt, die für die Notfallversorgung unerlässlich ist. Noch bei ISDN war die Notstromversorgung gesichert. Digitalisierung darf nicht die Sicherheitsmerkmale analoger Technik aufheben.
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