Regione: Vokietija

Verpflegungswesen der Bundeswehr - Befreiung von im Einsatz befindlichen Soldaten von den Verpflegungskosten

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
261 rėmėjas 261 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

261 rėmėjas 261 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Soldaten der Bundeswehr, die für die Bundesrepublik Deutschland in den Einsatz geschickt werden, im Einsatz nicht mehr selbst für Ihre Verpflegungskosten aufkommen müssen. Das Einziehen des Verpflegungsgeldes vom Gehaltskonto oder die Barzahlung im Einsatz ist bei Soldaten, die für die Bundesrepublik Deutschland in den Einsatz geschickt werden aus Dank und moralischer Verpflichtung zu unterlassen.

Priežastis

Es ist moralisch nicht vertretbar, dass die Bundesrepublik Deutschland von seinen Soldaten, die von ihr in den Einsatz geschickt werden, die Kosten für die Verpflegung, das Essen im Einsatz zurück verlangt. Dazu kommt, dass die Kosten anerkanntermaßen höher sind als im sicheren Heimatland, was für die Begründung benutzt wird, einen höheren bis doppelten Verpflegungssatz von den Soldaten im Einsatz einzuziehen.

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žinios

  • Pet 1-18-14-551-028056

    Verpflegungswesen der Bundeswehr


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Soldaten der Bundeswehr, die für die
    Bundesrepublik Deutschland in den Einsatz geschickt werden, von den
    Verpflegungskosten befreit werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Einziehen des
    Verpflegungsgeldes vom Gehaltskonto oder die Barzahlung im Einsatz bei Soldaten,
    die für die Bundesrepublik in den Einsatz geschickt werden, aus Dank und moralischer
    Verpflichtung unterbleiben... toliau

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