31 imzalar
Koleksiyon tamamlandı
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge § 53 Absatz 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dergestalt ändern, dass Konturmarkierungen an größeren Bussen (EG-Fahrzeugklassen M2 und M3) nicht nur zugelassen, sondern zumindest für Neuzulassungen verpflichtend werden, wie dies aktuell schon für Lkw und deren Anhänger (aka Fahrzeuge der Klassen N2, N3,O3 und O4) gilt.
Gerekçe
Konturmarkierungen aus retroreflektierendem Material erhöhen die Erkennbarkeit von Fahrzeugen deutlich, insbesondere bei schwierigen Sichtverhältnissen (Nässe, Nebel, Dunkelheit). Es ist nicht einzusehen, dass Busse, die eine Vielzahl von Personen transportieren, geringere Sichtbarkeitsanforderungen haben sollen als Lkw. Desweiteren halten Busse der ÖPNV incl. Schulbussen aber auch Reise- und Fernbusse sowohl innerorts als auch außerorts zum Teil auf der Fahrbahn zum Ein- und Ausstieg. In diesen Situationen ist eine erhöhte Sichtbarkeit besonders von Vorteil.
Dilekçeye bağlantı
QR kodlu yırtma fişi
indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
26.11.2020
Dilekçe biter:
27.01.2021
Bölge :
Almanya
Konu:
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.