Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Einen guten Anwalt zu finden ist sehr schwer. Zwar gibt es Suchmaschinen und Qualitätssiegel u.a. Orientierungshilfen, doch viele Mandanten sind damit überfordert und entscheiden sich aufgrund einer akuten Notsituation und Ausweglosigkeit oft für den falschen Anwalt. Diese Situation wird von vielen Rechtsanwälten ausgenutzt und es werden Versprechungen gegeben, die sie niemals halten können.
Häufige Falschberatungen führen oft zu einem langen Haftungsstreit, den der Bürger zu oft verliert.
Zur Stärkung der Branche muß ein externer Qualitätsnachweis für die Rechtsberatung gesetzlich verpflichtend werden, um Mandanten und Bürger vor Scharlatanen zu schützen.
Begründung
In den meisten Dienstleistungsberufen des Gesundheitswesens, im Banken- und Versicherungswesen gelten Dokumentations- und Qualitätsmanagementverpflichtungen.
Wir haben in einer Umfrage festgestellt, dass über 60% der Befragten sowohl mit der Qualität der Beratung als auch des Preis/ Leistungsquotienten unzufrieden waren.
Es ist nicht nachvollziehbar warum Rechtsanwälte keine Qualitätsnachweise und ein verpflichtende extern geprüfte Qualität nachweisen müssen. Der Nachweis als Fachanwalt scheint nicht ausreichend zu sein.