Versicherungsvertragsrecht - Änderung der §§ 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (Rückstellungen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

49 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

49 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den §§ 204/205 Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der vollen Übergabe und Mitnahme der bis dato erworbenen Rückstellungen zu ändern.

Begründung

Bisher werden Altersrückstellungen bei Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft mitgenommen.Bei Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft verfällt diese erworbene Rückstellung.Durch die aktuelle gesetzliche Regelung ist ein Wechsel zu einer anderen Versicherung nahezu ausgeschlossen.Ein fairer Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmern kann nur durch Änderung des §§ 204/205 oder anderen erfolgen.Kann der Private Krankenversicherte bei Kündigung seines laufenden Vertrages auch seine bis dato erworbenen Altersrückstellungen mitnehmen, wäre ein optimaler Wettbewerb Voraussetzung.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.04.2016
Sammlung endet: 26.05.2016
Region: Deutschland
Kategorie:  

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49 %
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