Region: Germany

Versicherungsvertragsrecht - Festsetzung der Zahlungsfrist für Versicherungen an Geschädigte auf vier Wochen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

72 signatures

The petition is denied.

72 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, eine Zahlungsfrist für Versicherungen an Geschädigte auf vier Wochen festzusetzen und Anwaltskosten Geschädigter bei Zahlungsverzug auf die Aktionäre umzulegen.

Reason

Es ist derzeit so, dass Versicherungen Zahlungen an Geschädigte über die von mir genannte Frist verschleppen. Derzeit kann der Geschädigte dann anwaltlich einklagen. Allerdings werden dann die Kosten für die Anwälte wieder auf die Beiträge angerechnet und am Ende zahlt dann der Versicherungsnehmerfür die Säumigkeiten der Versicherer. Das ist so nicht hinnehmbar.

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Petition details

Petition gestartet: 06/26/2017
Petition endet: 10/19/2017
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 4-18-07-7617-043388 Versicherungsvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine Zahlungsfrist für Versicherungen an Geschädigte
    auf vier Wochen festzusetzen und Anwaltskosten Geschädigter bei Zahlungsverzug
    auf die Aktionäre umzulegen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Versicherungen Zahlungen
    an Geschädigte erst nach einem Zeitraum von vier Wochen leisteten. Wenn der
    Geschädigte die Zahlung mit anwaltlichem Beistand erfolgreich einklage, würden die
    Kosten für die Anwälte auf die Versicherungsbeiträge umgelegt. Es sei nicht
    hinnehmbar,... further

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

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