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Begjæringen er avsluttet
Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .
Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Konstrukt der Unterversicherung zu verbieten.
Grunnen til
Der Wert meines Hausstandes ändert sich ständig. Durch Zukäufe und Entsorgung. Und durch nicht immer durchschaubare Wertwandlungen vorhandener Stücke.Nach Denken der Versicherung muss ich, um Unterversicherung zu vermeiden, mich überversichern. Das ist nicht in Ordnung. Und reiner Theorie nach müsste ich meine Versicherungssumme laufend anpassen.Zwar ist nichts gegen eine Reserve zu sagen, sodass ich tatsächlich oft um einen gewissen Wert überversichert bin. Es muss aber verhindert werden, dass bei einem Teilverlust (Zimmerbrand z.B.) die Versicherung meine Versicherungssumme gegen einen von ihr angenommenen Wert meiner Habe setzt um mit möglicher Unterversicherung nicht 1:1 den realen Schaden unterhalb meiner Versicherungssumme auch 1:! auszugleichen sondern nur anteilig.Mir wäre neu, dass ich bei einer Überversicherung entsprechend mehr bekäme. Das wäre nämlich die Konsequenz.Mein Risiko darf nur meine Einschätzung sein was mich ein Totalverlust kostet. Meine Versicherungssumme. Alles bis dahin muss bis zu meiner Versicherungssumme 1:1 bedient werden. Außer die Versicherungen müssen bei Überversicherung entsprechend mehr berappen.Sofern dies dort keinen Gefallen findet muss hingenommen werden, dass es Unterversicherung nicht mehr gibt.
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Petisjon startet:
07.07.2018
Begjæringen avsluttes:
17.12.2018
Region:
Deutschland
kategori:
nyheter
debatt
Die Argumentation verkennt völlig, dass Versicherer als wirtschaftliches Unternehmen den korrekten Beitrag für das versicherte Risiko bekommen müssen, ansonsten zahlen alle Versicherten hier mit. Es wird auch nicht erwähnt, dass bei Totalschäden keine Unterversicherung angerechnet wird. Außerdem gibt es bereits Hausratversicherungen mit Höchsthaftungssummen nach qm; d.h., wenn die Quadratmeterzahl korrekt angegeben wird, besteht keine Gefahr der Unterversicherung, da die Höchsthaftungssummen sehr hoch angesetzt sind. Ein gesetzliche Änderung ist nicht notwendig.