Reģions: Vācija

Versicherungswesen - Verschlechterung der Ablaufleistung bei Kapitallebensversicherungen

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
213 Atbalstošs 213 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge den Beschluss vom 08.11.2012, Versicherungsnehmer ab dem 21.12.2012 nicht mehr an den Bewertungsreserven zu beteiligen, zurücknehmen, aussetzten oder ergänzen.

Pamatojums

Ein Beschluss mit solcher Tragweite für alle Versicherungsnehmer von Kapitallebensversicherungen - nämlich eine erhebliche Verschlechterung bei der Ablaufleistung - sollte 1. mit einer Informations- bzw. Aufklärungspflicht für das Versicherungsunternehmen gegenüber seinem Versicherungsnehmer verbunden seinund2. dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht einräumen, so dass dem Versicherungsnehmer eine Entscheidungsmöglichkeit erhalten bleibt, ob er die Versicherung unter den neuen Bedingungen weiterführen möchte oder nicht oder3.mit einer entsprechenden Übergangszeit (1 Jahr) verbunden sein, so dass der nächstmögliche Kündigungstermin durch den Versicherungsnehmer wahrgenommen werden kann und so die Verluste für diesen möglichst gering bleiben.Das derzeitige Verfahren sieht keine Informationspflicht vor. Viele Versicherte haben die Verschlechterung der Versicherungsbedingungen bzw. die deutlich reduzierten Ablaufleistungen noch nicht realisiert und werden erst bei der Auszahlung der LV vor vollendete Tatsachen gestellt. Den Versicherungsnehmern, die die Konsequenzen erkannt haben, wird jede Möglichkeit der Einflussnahme genommen, da eine Kündigung unterjährig vom Versicherungsunternehmen ausgeschlossen wird. Ohnmächtig ist der Versicherungsnehmer seinem Versicherungsgeber und der Bundestagsentscheidung von ca. 20 Abgeordneten ausgeliefert, die am 08.11.2012 um kurz vor 22.00 Uhr ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.07.2005 gekippt haben und welche bereits 43 Tage später - nämlich zum 21.12.12 - in Kraft treten soll!

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Jaunumi

  • Pet 2-17-08-761-044511Versicherungswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Rücknahme der am 8. November 2012 vom Deutschen
    Bundestag beschlossenen gesetzlichen Regelung gefordert, wonach
    Versicherungsnehmer ab dem 21. Dezember 2012 nicht mehr an den
    Bewertungsreserven zu beteiligen sind.
    Die Forderung wird dahingehend begründet, dieser Beschluss führe für
    Versicherungsnehmer von Kapitallebensversicherungen zu einer erheblichen
    finanziellen Einbuße bei deren Ablaufleistung. Daher sei den betroffenen
    Versicherten insbesondere ein Informations- und Sonderkündigungsrecht
    einzuräumen,... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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